Manche Babys kommen mit einer Beeinträchtigung oder krank zur Welt. Vielleicht sind Komplikationen während Schwangerschaft und Geburt oder angeborene Fehlbildungen die Ursache für Krankheiten oder eine Beeinträchtigung. So verschieden die Ursachen sein können, so unterschiedlich sind auch die möglichen Beeinträchtigungen des Kindes. Für Sie als Eltern ist dies nicht leicht zu verkraften.
Die meisten geistig oder körperlich beeinträchtigten Kinder machen Entwicklungsfortschritte wie andere Kinder, wenn auch in kleineren Schritten und in einem enger begrenzten Rahmen. Je nach ihren Möglichkeiten fühlen, denken und nehmen sie Kontakt auf. Einige ihrer Beeinträchtigungen können voraussichtlich durch Frühförderung ausgeglichen werden. Dort arbeiten spezialisierte Fachkräfte aus der Kinder- und Jugendmedizin, Psychologie, Physio- und Beschäftigungstherapie, Sprach- und Stimmtherapie oder Heilpädagogik. Sie können helfen, die Wahrnehmung, Beweglichkeit und Sprache sowie die Kontakt- und Alltagsfähigkeiten des Kindes zu fördern und zu entwickeln.
Bei Kindern im Vorschulalter kommen vielfältige heilpädagogische Leistungen im Rahmen der Sozialen Teilhabe in Betracht. Dies können – je nach Alter des Kindes – vor allem folgende Leistungen sein:
Für Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter kommen vor allem Leistungen zur Teilhabe an Bildung in Betracht. Dies können Leistungen in besonderen Schulformen, Assistenzleistungen in Regelschulen oder auch Leistungen in besonderen Wohnformen sein. Nachstehend ein Überblick, welche Leistungen in Betracht kommen können.
Ihr Kind braucht aufgrund seiner Erkrankung oder Beeinträchtigung mehr Pflege als andere Kinder? Dann können Sie eine Pflegestufe beantragen. Das ist auch für junge Kinder möglich. Man muss den pflegerischen Mehraufwand nachweisen. Die Pflegekassen sind bei den Krankenkassen angesiedelt. Dort stellen Sie einen Antrag auf Pflegebegutachtung. Über den Pflegegrad entscheidet der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK).
Bei Schwierigkeiten in der sozial- emotionalen Entwicklung im Kindesalter wird nach ausführlicher kinder- und jugendpsychiatrischer Untersuchung häufig die Diagnose einer Aufmerksamkeits-Defizit -Störung gestellt. Dabei wird unterschieden, ob diese Störung von Hyperaktivität begleitet wird (ADHS-Aufmerksamkeits-Defizit-Störung mit Hyperaktivität) oder nicht (ADS einfache Aufmerksamkeits-Defizit-Störung). Von einer solchen Störung sind ca. 5% aller Kinder betroffen. Jungen zeigen die Störung eher mit einer Tendenz zu hyperaktivem Verhalten, Mädchen die einfache Form.
Bei beiden Ausprägungen ist die Fähigkeit zur Selbststeuerung gestört, was in folgenden Bereichen deutlich wird:
Bei ADHS sind eher Unruhe und Impulsivität im Vordergrund, bei ADS die fehlende Fähigkeit zu Aufmerksamkeit und Konzentration. Kinder mit der ruhigen Form (ADS) bleiben häufig lange unerkannt.
Erste Anzeichen zeigen sich bereits im Kindergartenalter. Zu beobachten sind motorische Unruhe und Schwierigkeiten, ruhig und ausdauernd zu spielen. Häufige Wutausbrüche und grenzüberschreitendes Verhalten werden ebenfalls deutlich. Die wirklichen Probleme beginnen im Schulalter. Die Folgen des unruhigen und unkonzentrierten Verhaltens sind dann nicht nur schlechte Leistungen sondern auch disziplinäre Probleme und aggressives Verhalten.
Autismus ist eine komplexe und vielgestaltige neurologische Entwicklungsstörung. Häufig bezeichnet man Autismus bzw. Autismus- Spektrum- Störungen auch als Störungen der Informations- und Wahrnehmungsverarbeitung, die sich auf die Entwicklung der sozialen Interaktion, der Kommunikation und des Verhaltensrepertoires auswirken.
Es wird zwischen „Frühkindlicher Autismus“, „Asperger-Syndrom“ und „Atypischer Autismus“ unterschieden. Die Unterscheidung fällt in der Praxis jedoch immer schwerer, da zunehmend leichtere Formen der einzelnen Störungsbilder diagnostiziert werden. Daher wird heute der Begriff der „Autismus-Spektrum-Störung“ (ASS) als Oberbegriff für das gesamte Spektrum autistischer Störungen häufig verwendet.