Bei Verdachtsfällen von sexuellem Missbrauch berät das Hilfe-Telefon unter der Nummer 0800 22 55 530 montags, mittwochs und freitags von 9:00 bis 14:00 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 15:00 bis 20:00 Uhr – kostenfrei und anonym.
Mit der Kinderschutzambulanz bietet die Rechtsmedizin an der Medizinischen Hochschule Hannover und ihrer Außenstelle in Oldenburg in den Räumen der Institute zentrale Anlaufstellen mit festen kompetenten Ansprechpartnern, um niedergelassenen, klinisch tätigen und im Öffentlichen Gesundheitsdienst beschäftigten Ärztinnen und Ärzten bei einer möglichen Diagnose von Kindesmisshandlung und –missbrauch kostenlose Beratung und Unterstützung zu geben und eine schnelle beweissichernde, gerichtsverwertbare Dokumentation, Begutachtung und Interpretation von Verletzungen und Spurensicherung zu ermöglichen. Die Untersuchung erfolgt nach telefonischer Anmeldung und formloser schriftlicher Anfrage in ruhiger, kindgerechter Atmosphäre durch qualifizierte Ärztinnen und Ärzte. Die Untersuchungsergebnisse sowie gegebenenfalls Empfehlungen zu weiteren Maßnahmen werden der Ärztin/ dem Arzt in einem kurzen schriftlichen Befund mitgeteilt.
Ein Kinderschutzzentrum ist eine nichtstaatliche Anlaufstelle für Kinder, Familien und Mitarbeitende der Kinder- und Jugendhilfe bei belastenden Lebenssituationen und Gefährdungen des Kindeswohls durch unterschiedliche Formen von Gewalt und Vernachlässigung.
Der Auftrag der Kinderschutzhotline ist die telefonische Beratung für Fachkräfte bei Fragen zu Misshandlung, sexuellem Missbrauch und Vernachlässigung von Kindern und Jugendlichen. Sie bietet somit eine niedrigschwellige Ergänzung zur Beratung der insoweit erfahrenen Fachkräften (InsoFa) bei medizinischen Fragen im Kinderschutz.
Zielgruppe der Kinderschutzhotline sind somit Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gesundheitsbereich, der Kinder- und Jugendhilfe sowie Familiengerichte. Hier liegt auch der Unterschied zum lokalen Angebot der MHH, welche die Beratung nur für Ärztinnen und Ärzte anbietet.
Derzeit arbeiten zehn Beraterinnen und Berater deutschlandweit für die Hotline. Hierbei handelt es sich einmal um ärztliche Beraterinnen und Berater, welche aus den Bereichen Kinder- und Jugendpsychiatrie, Kinder- und Jugendmedizin und Rechtsmedizin kommen und eine Zusatzbezeichnung in Kinderschutzmedizin (DGKiM) führen. Für alle genannten Fachrichtungen steht ein fachärztlich besetzter, rund um die Uhr erreichbarer Hintergrunddienst zur Verfügung. Zudem gibt es in dem Team für eine zusätzliche Expertise noch eine Sozialpädagogin sowie eine Juristin. Hierdurch können multiprofessionelle Fall- und Teambesprechungen stattfinden.
Zu welchen Fragen berät die Medizinische Kinderschutzhotline?
Die Grenzen der Beratung werden erreicht, wenn sich Betroffene, Angehörige und Fachkräfte anderer Berufsgruppen, wie zum Beispiel Lehrkräfte oder die Polizei melden. Zudem handelt es sich um Beratung ohne Patient*innenkontakt, das heißt, dass die Beratung eine gegebenenfalls erforderliche ärztliche Vorstellung eines Patienten/ einer Patientin nicht ersetzten kann. Des Weiteren bleibt die Verantwortung für den konkreten Kinderschutzfall bei dem/ der Anrufenden. Außerdem kann keine Rechtsberatung erfolgen.