Viele Fragen – eine Nummer: Wenn Sie selbst betroffen sind, sich Sorgen um ein Kind machen, einen Verdacht oder ein komisches Gefühl haben, können Sie sich vertrauensvoll an das Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch wenden. Die Mitarbeiter* innen beraten und unterstützen Sie bei allen Fragen zum Thema: anonym und kostenfrei – und wenn Sie möchten, auch online.
Anrufen – auch im Zweifelsfall
Das Institut für Rechtsmedizin der Medizinischen Hochschule Hannover bietet mit Förderung des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung niedergelassenen, klinisch tätigen und im Öffentlichen Gesundheitsdienst beschäftigten Ärztinnen und Ärzten in Niedersachsen– unabhängig von einer Strafanzeige– ein spezialisiertes Angebot, das eine kostenlose fachlich fundierte Beratung und eine qualifizierte medizinische Diagnostik bei vermuteter körperlicher und / oder sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen ermöglicht.
In der forensischen Kinderschutzambulanz an den festen Standorten Hannover und Oldenburg sowie im Bedarfsfall wohnortnah in Kliniken und Praxen werden bei Verdacht auf körperliche und / oder sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen rechtsmedizinische Untersuchungen in ruhiger, kindgerechter Atmosphäre Ärztinnen und Ärzte angeboten. Nach telefonischer Anmeldung und formloser Zuweisung durch die behandelnden Ärztinnen und Ärzte wird eine klinisch-forensische Untersuchung mit ggf. anogenitaler Inspektion durchgeführt. Bei Bedarf wird die Untersuchung durch eine Spurensicherung ergänzt. Die Untersuchungsergebnisse und mögliche Empfehlungen zu weiteren Maßnahmen werden nach Schweigepflichtsentbindung der Ärztin / dem Arzt in einem kurzen schriftlichen Befund mitgeteilt.
Telekonsile
Bei unklaren Befunden kann durch die behandelnden Ärztinnen und Ärzte digitales Bildmaterial angefertigt und die entsprechenden Aufnahmen anonymisiert online über das System ‚Cryptshare‘ verschlüsselt an das Institut für Rechtsmedizin übersandt werden. (http://cryptshare.mh-hannover.de) Nach Übermittlung eines persönlichen Passwortes werden die schriftlichen und fotografischen Befunde rechtsmedizinisch (mit)beurteilt und weitere Maßnahmen besprochen. Die Telekonsile bieten im Flächenland Niedersachsen die Möglichkeit einer ortsunabhängigen, zeitsparenden, standardisierten und effektiven Einschätzung sowie Hilfestellung bei der Diagnostik körperlicher und sexualisierter Gewalt im Kindes- und Jugendalter.
Telefonberatung
Im Rahmen der kollegialen Telefonberatung können Fragen zum Prozedere der Verdachtsabklärung, zur Interpretation von Befunden sowie Fallbesprechungen durchgeführt werden. Zusätzlich werden Informationen über das Angebotsspektrum Kinderschutzambulanz Intervention vermittelt.
Ein Kinderschutzzentrum ist eine nichtstaatliche Anlaufstelle für Kinder, Familien und Mitarbeitende der Kinder- und Jugendhilfe bei belastenden Lebenssituationen und Gefährdungen des Kindeswohls durch unterschiedliche Formen von Gewalt und Vernachlässigung.
Schutz durch Aufklärung: Wir schaffen und stärken das Bewusstsein für Gewalt an Kindern und Jugendlichen – in Familien, in Institutionen und in der Gesellschaft.
Für mehr Wissen – und mehr Handlungssicherheit: Wir stärken Fachkräfte mit einem umfangreichen Angebot an beruflichen Weiterbildungen und Fachkongressen.
Der Auftrag der Kinderschutzhotline ist die telefonische Beratung für Fachkräfte bei Fragen zu Misshandlung, sexuellem Missbrauch und Vernachlässigung von Kindern und Jugendlichen. Sie bietet somit eine niedrigschwellige Ergänzung zur Beratung der insoweit erfahrenen Fachkräften (InsoFa) bei medizinischen Fragen im Kinderschutz. Zielgruppe der Kinderschutzhotline sind somit Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gesundheitsbereich, der Kinder- und Jugendhilfe sowie Familiengerichte. Hier liegt auch der Unterschied zum lokalen Angebot der MHH, welche die Beratung nur für Ärztinnen und Ärzte anbietet.
Die Schwerpunkte der Beratung liegen auf
Die Grenzen der Beratung werden erreicht, wenn sich Betroffene, Angehörige und Fachkräfte anderer Berufsgruppen, wie zum Beispiel Lehrkräfte oder die Polizei melden. Zudem handelt es sich um Beratung ohne Patient*innenkontakt, das heißt, dass die Beratung eine gegebenenfalls erforderliche ärztliche Vorstellung eines Patienten/ einer Patientin nicht ersetzten kann. Des Weiteren bleibt die Verantwortung für den konkreten Kinderschutzfall bei dem/ der Anrufenden. Außerdem kann keine Rechtsberatung erfolgen.
Die medizinische Kinderschutzhotline ist an 365 Tagen, rund um die Uhr unter der Telefonnummer: 0800 19-210-00 zu erreichen.