Alle Eltern mit neugeborenen Kindern erhalten im Landkreis zur Begrüßung eine kostenlose Willkommenstasche mit vielen hilfreichen Informationen, Flyern und kleinen Geschenken. Dabei ist
“Ihre Tasche” auf Ihren Wohnort abgestimmt und informiert Sie über die Angebote direkt vor Ort.
Die Tasche beinhaltet in der Grundausstattung des Landkreises
Die Willkommenstasche wird im Weiteren mit zusätzlichen Materialien der Städte, (Samt-) Gemeinden, des gemeindefreien Bezirkes Osterheide und ihren Kooperationspartnern individuell bestückt.
Wie und wo bekomme ich meine Tasche?
Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten:
Bei Fragen zu Ihrer Tasche wenden Sie sich gern an die Netzwerkkoordination “Frühe Hilfen”.
Von den frühen Anzeichen einer Schwangerschaft über die ersten spürbaren Kindsbewegungen bis zum Warten auf die Geburt: alle wichtigen Informationen über die verschiedenen Phasen einer Schwangerschaft bieten folgende Links.
Viele Schwangerschaften sind nicht geplant, manche auch ungewollt. Jährlich entscheiden sich in Deutschland knapp 100.000 Frauen für einen Schwangerschaftsabbruch. Wenn Sie schwanger sind und nicht wissen, was Sie tun sollen oder erwägen, die Schwangerschaft abbrechen zu lassen, gibt es ein großes Angebot an Schwangerenberatungsstellen.
Es gibt viele Beweggründe, weshalb eine Schwangerschaft ungewollt sein und Konflikte auslösen kann. Die eigene Lebensplanung gerät ins Wanken, ein Leben mit Kindern ist (im Moment) nicht vorstellbar, die finanziellen Rahmenbedingungen, die Arbeitsplatzsituation, Ihre gesundheitliche Situation oder Schwierigkeiten in der Partnerschaft lassen Sie eine Schwangerschaft in Frage stellen. Mit der Erkenntnis “Ich bin schwanger” stürzt dann vieles auf Sie ein. In dieser schwierigen Situation haben Sie Anspruch auf Unterstützung und Beratung.
Ob Sie eine ungewollte Schwangerschaft fortsetzen oder ob Sie Ihre Schwangerschaft abbrechen lassen, ist eine Entscheidung, die Sie selbst treffen. Weder Partner*in, Familie, Ärzte oder Ärztinnen oder staatliche Behörden dürfen Ihre Entscheidung durch Druck, Einschüchterung, Bevormundung oder gar Strafdrohungen beeinflussen.
Der Mutterpass wird Ihnen nach Feststellung der Schwangerschaft von Ihrer Gynäkologin/Ihrem Gynäkologen ausgehändigt. Den Mutterpass gibt es in Papierform – oder theoretisch auch in elektronischer Form. Allerdings ist der elektronische Mutterpass noch nicht flächendeckend in der Praxis angekommen. Viele Frauenarztpraxen und Hebammen verfügen noch nicht über die technischen Voraussetzungen, um den E-Mutterpass auszulesen oder zu bearbeiten.
Der Mutterpass in Papierform hat insgesamt 16 Seiten, auf denen Sie unterschiedliche Informationen zur Gesundheit von Ihnen als Mutter und Ihrem Kind finden. Dazu gehören unter anderem Untersuchungen (z.B. auf Infektionen oder mit dem Ultraschallgerät), vorangegangene Schwangerschaften, die allgemeine Krankengeschichte und Besonderheiten im Schwangerschaftsverlauf.
Im Mutterpass können Ihre behandelnden Ärztinnen und Ärzte sowie Ihre Hebammen oder Ihr Entbindungshelfer den Verlauf Ihrer Schwangerschaft sowie mögliche Risiken dokumentieren. Diese Daten liefern sowohl für die Geburt, als auch in medizinischen Notfällen, wichtige Informationen. Deshalb sollten Sie den Mutterpass immer bei sich tragen. Auch nach der Geburt sollte er aufbewahrt werden, da die Daten für nachfolgende Schwangerschaften von Bedeutung sein können.
Unter das Mutterschutzgesetz fallen alle schwangeren und stillenden Mütter, die sich in einem Beschäftigungsverhältnis (dazu gehört Voll-, Teilzeit und Minijob; für Schülerinnen und Studentinnen gelten gesonderte Regelungen) befinden. Der Mutterschutz beginnt, sobald Sie schwanger sind und gilt bis zum Ende der Stillzeit. Sein vorrangiges Ziel ist es, Sie als Mutter und Ihr (ungeborenes) Kind zu schützen, aber auch das Einkommen zu sichern, Benachteiligungen zu verhindern sowie den Kündigungsschutz zu gewährleisten.
In den Mutterschaftsrichtlinien ist geregelt, auf welche Leistungen ein Anspruch besteht. Sie haben gesetzlichen Anspruch auf 10 Vorsorgeuntersuchungen, zu Beginn alle 4 Wochen und ab der 32. Schwangerschaftswoche alle 2 Wochen. Es liegt in Ihrem Ermessen, ob Sie die Vorsorge bei einer Hebamme oder einem Arzt/einer Ärztin durchführen lassen. Hebammen betreuen selbstständig die unkompliziert verlaufende Schwangerschaft und führen Mutterschaftsvorsorgeuntersuchungen durch. Die Untersuchungen werden im Mutterpass dokumentiert z.B. Gewichts- und Blutdruckmessungen, Urin- und Blutuntersuchungen, Feststellen der Lage und Größe Ihres Kindes, Kontrolle der Herztöne Ihres Kindes. Bei Unregelmäßigkeiten verweist die Hebamme an den Facharzt/ die Fachärztin.
Die Hebamme ist die Fachfrau rund um die Schwangerschaft, Geburt und die Zeit danach. Sie arbeitet auf der Grundlage des Hebammen-Gesetzes (HebG vom 4. Juni 1985), der Berufsordnungen der Länder und den Mutterschaftsrichtlinien. Von Beginn der Schwangerschaft an können Sie mit der Hebamme Ihrer Wahl in Verbindung treten und sie zu allen Themen der Schwangerschaft, der Geburt, des Wochenbettes und der Zeit danach um Rat fragen.
Bei Schwangerschaftsbeschwerden und Vorwehen steht Ihnen Ihre Hebamme mit Rat und Tat zu Hause zur Seite. Schwangerschaftsbeschwerden können sich in vielfältiger Art äußern, wie z.B. Unwohlsein, Schmerzen, Ängste und Nöte, die mit der Schwangerschaft zusammenhängen. Auch der Verdacht auf vorzeitige Wehen, Blasensprung oder Geburtsbeginn sind Gründe für Hebammenhilfe. Bei vorzeitigen Wehen oder schwangerschaftsspezifischen Erkrankungen betreut Sie Ihre Hebamme in Zusammenarbeit mit Ihrem betreuenden Arzt.
Mutterschafts-Vorsorgeuntersuchungen werden von Ihrer Hebamme im Mutterpass dokumentiert. Von denen, im Mutterpass vorgesehenen Untersuchungen, kann Ihre Hebamme folgende übernehmen: Ihr Gewicht und Ihren Blutdruck kontrollieren und Ihren Urin auf Eiweiß- und Zuckergehalt untersuchen. Sie kann verschiedene Blutuntersuchungen durchführen, nach den Herztönen Ihres Babys hören und die Lage und Größe des Kindes bestimmen.
In einem Geburtsvorbereitungskurs können Sie (und Ihr Partner) sich auf die Geburt und Ihr Elternsein vorbereiten. Nimmt Ihr Partner an einem entsprechenden Kurs teil, wird das nicht generell von der Kasse übernommen.
Jede Geburt ist individuell und Sie können wählen, wo Sie Ihr Kind zur Welt bringen möchten z.B. in einer Klinik, einem Geburtshaus oder zu Hause. Kontaktieren Sie bereits am Anfang der Schwangerschaft Ihre Hebamme. Die Krankenkasse bezahlt in den ersten 10 Tagen nach der Geburt insgesamt bis zu 20 Wochenbettbesuche oder Telefonberatungen durch eine Hebamme. Ab dem 11. Tag, bis zum Ende der 12. Woche nach der Geburt, können Sie insgesamt 16 Besuche bzw. Telefonate einer Hebamme in Anspruch nehmen. Im Weiteren stehen Ihnen, bis zu 8 Beratungen zu den Themen Stillen und Ernährung, zur Verfügung.
In einem Rückbildungsgymnastikkurs leitet Sie die Hebamme zu stärkenden Übungen der Beckenboden-, Bauch- und Rückenmuskulatur an.
Bitte melden Sie sich frühzeitig bei Ihrer Hebamme an!
Die Nachricht, ein Kind gezeugt zu haben, kann unterschiedliche Gefühle auslösen. Ob man nun mit überschwänglicher Freude oder großer Verunsicherung reagiert – soviel steht fest: Kaum etwas wird so bleiben, wie es einmal war.
Für Kinder ist es wichtig zu wissen, wer der Vater ist. Die Anerkennung der Vaterschaft muss öffentlich beurkundet werden. Dies kann schon vor der Geburt durchgeführt werden. Die Mutter muss der Vaterschaftsanerkennung zustimmen.
Wenn Sie eine Erklärung abgeben möchten, durch welche die Vaterschaft zu einem Kind anerkannt wird, sowie eine Zustimmungserklärung der Mutter, so kann dieses von Standesbeamt*innen in jedem Standesamt, bei Jugendämtern und vor Notaren öffentlich beurkundet werden.
Was einer Frau normalerweise guttut und gesund ist, ist meist auch für Schwangere gut und richtig. Es gibt aber auch ein paar Besonderheiten in der Schwangerschaft. Auf Alkohol sollten Schwangere ganz verzichten. Weil er über die Nabelschnur in die kindliche Blutbahn gelangt, hat das Ungeborene immer den gleichen Alkoholspiegel wie die Mutter.
Geburtsvorbereitung heißt, sich auf die Veränderungen in der Schwangerschaft, unter der Geburt und auf die Rolle als Eltern einzustimmen. Eine gute Vorbereitung durch gute Informationen und Anleitung bedeutet weniger Unsicherheit und ein vertrauensvolles Zugehen auf das Unbekannte – die Geburt und das Leben mit einem Kind. Ein Geburtsvorbereitungskurs unter fachlicher Anleitung fördert einen selbst bestimmten Geburtsverlauf mit aktiver Beteiligung der werdenden Mutter.
Abendkurse werden in der Regel einmal pro Woche angeboten. Schwangere haben die Wahl zwischen einem Frauenkurs und einem Partnerkurs. In den meisten Frauenkursen wird mindestens ein Abend für Partner*innen angeboten. Können Sie oder Ihre Partnerin/Ihr Partner sich in der Woche nicht frei nehmen, können Sie auch gemeinsam an einem Kompakt- oder Wochenendkurs teilnehmen. Melden Sie sich frühzeitig bei Ihrer Hebamme für einen Geburtsvorbereitungskurs an. Bei einer medizinischen Indikation durch Ihren Frauenarzt ist auch ein Einzel-Geburtsvorbereitungskurs möglich.
Die Krankenkassen übernehmen bis zu 14 Vorbereitungsstunden. Die Partnergebühren werden von einigen Krankenkassen teilweise übernommen.
Werdende Eltern werden oft mit einem riesigen Angebot an Produkten für ihr Baby umworben. Damit Sie den Überblick nicht verlieren, habe ich für Sie eine kleine Checkliste mit Dingen zusammengestellt, deren Anschaffung sich lohnt:
Stillen
Erstlingskleidung
In den ersten Wochen sind Sie mit der Konfektionsgröße 56 – 62 gut bedient. Sie können sich auch das ungefähre Gewicht Ihres Babys von Ihrer Hebamme sagen lassen oder per Ultraschall von Ihrer Frauenärztin berechnen lassen um so die entsprechende Konfektionsgröße herausfinden.
Babyausstattung
Babypflege
Denken Sie daran, Sie bekommen das eine oder andere noch geschenkt!
Jedes Jahr kommen in Deutschland mehr als 10.000 Kinder im Geburtshaus oder im vertrauten Umfeld zu Hause zur Welt. Erfahrene Hebammen stehen den Müttern bei der Geburt zur Seite (Quelle: Quag e.V.).
Wenn Ihre Schwangerschaft ohne nennenswerte Probleme verläuft, Ihr Baby mit dem Köpfchen nach unten liegt und Sie sich eine normale Geburt wünschen, so haben Sie die Möglichkeit, Ihr Kind auch außerhalb der Klinik zu bekommen. Dazu steht Ihnen hier im Landkreis Heidekreis das Geburtshaus in Walsrode zur Verfügung. Diese bietet auch Hausgeburten an. Wer sich eine selbstbestimmte, interventionsfreie Geburt mit einer 1:1 Betreuung wünscht, ist hier gut aufgehoben. Der frühe und regelmäßige Kontakt zur Hebamme, die häufig auch einen Teil der Vorsorgeuntersuchungen und des Wochenbettes übernimmt, schafft Vertrauen und stärkt die werdende Mutter in ihrer Fähigkeit und Kraft, eigenständig zu gebären.
Übrigens: die außerklinische Geburt ist sicher. Das belegen internationale Studien und die Gesellschaft für Qualität in der außerklinischen Geburtshilfe (QUAG e.V.), die seit 1997 existiert.
Wenn Sie diese Möglichkeit interessiert, nehmen Sie frühzeitig in der Schwangerschaft Kontakt zu dem Geburtshaus auf und lassen Sie sich ausführlich beraten.
Alle Geburtskliniken bieten regelmäßige, kostenlose Infoabende rund um das Thema Geburt an. In der Regel ist es möglich, an einer Kreissaalführung teilzunehmen. Die Termine finden sie auf der jeweiligen Internetseite der Klinik.
An den Informationsabenden des Heidekreis-Klinikums in Walsrode sind neben der Chefärztin der Gynäkologie und Geburtshilfe, auch der leitende Kinderarzt, ein leitendender Anästhesist/ leitende Anästhesistin sowie ein Hebamme und eine Stillberaterin anwesend. An diesen Infoabenden erhalten sie einen Anmeldebogen für den Kreissaal, den sie in Ruhe zu Hause ausfüllen können um ihn dann zur Geburt mitzubringen oder vorab vorbeizubringen. Sie müssen sich vorher nicht zwangsläufig anmelden.
Im Weiteren gibt es einmal im Monat einen kostenlosen Vorbereitungsabend für die ersten Tage nach der Geburt zu den Themen: Stillen, Muttermilch, Bonding, Ernährung und Handling.
Eine angeschlossene „Neugeborenen Intensivstation“, wichtig für kranke Früh- oder Neugeborene, finden sie ebenfalls im Heidekreis-Klinikum Walsrode. Auf allen Entbindungsstationen gibt es Still- und Laktationsberaterinnen, die sie beim Thema Stillen begleiten und beraten.
Die reguläre Aufenthaltsdauer nach einer Entbindung (auch bei Kaiserschnitt) liegt bei 3-4 Tagen. Bringen Sie für die standesamtliche Anmeldung Ihres Kindes ihre Geburtsurkunde oder Ihr Familienstammbuch mit. Die Anmeldung erfolgt durch das Krankenhaus beim zuständigen Standesamt.
Für ein Familienzimmer, welches auf fast jeder Entbindungsstation angeboten wird, ist keine Anmeldung nötig. Haben sie kein Familienzimmerwunsch erhalten sie im Heidekreis-Klinikum ein 2-Bett Zimmer mit angeschlossenem Bad. Ansonsten brauchen sie nur die Sachen mitzubringen, die sie selbst benötigen. Während des Klinikaufenthaltes erhält ihr Baby benötigte Kleidung und Windeln durch das Klinikum. Auch ein eigenes Stillkissen brauchen sie bei uns nicht. Für den Nachhauseweg und für die Fotos in der Klinik sollten sie eigene Babykleidung dabei haben.
Wenn sie schwanger sind, kümmern sie sich rechtzeitig um eine Nachsorgehebamme und nehmen sie an einem Geburtsvorbereitungskurs teil. Beides wird von ihrer Krankenkasse bezahlt. Einige Kliniken bieten außerdem Eltern-Baby-Treffen, Stillgruppen oder ähnliches für Mütter, Eltern aber auch schon für Schwangere an.
Die vertrauliche Geburt ist ein Hilfsangebot für schwangere Frauen, die ihre Schwangerschaft geheim halten möchten. Gründe hierfür sind oft als besonders schwierig empfundene Lebenssituationen und/oder eine Gefahr für das eigene Wohlergehen. Das Gesetz, auf dem die vertrauliche Geburt beruht, trat am 1. Mai 2014 in Kraft. Es schafft die Basis, Kinder unter einer geschützten Identität und mit medizinischer Hilfe sicher zur Welt zu bringen. Zugleich bietet das Gesetz den beteiligten Schwangerschaftsberatungsstellen, Jugendämtern, Krankenhäusern und Hebammen eine rechtssichere Handlungsgrundlage. Jeder vertraulichen Geburt ist grundsätzlich eine Beratung durch eine Schwangerschaftsberatungsstelle vorangestellt.
Um die vertrauliche Geburt in Anspruch zu nehmen, offenbart die Frau ihre wahre Identität nur einmalig der zuständigen Beraterin einer Schwangerschaftsberatungsstelle. Die Beraterin ist gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Schwangere wählt dann ein Pseudonym für sich und kann auch den Vornamen des Kindes bestimmen. Die Beraterin nimmt die Angaben zur Identität der Schwangeren in einem Herkunftsnachweis auf, der nach der Geburt des Kindes in einem versiegelten Umschlag an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) geschickt und dort sicher verwahrt wird. Abgesehen von der Beraterin der Schwangerschaftsberatungsstelle kennt keine beteiligte Stelle die wahre Identität der Schwangeren. Alle anderen Einrichtungen, Behörden und Personen kennen nur das von der Schwangeren gewählte Pseudonym.
Ein Gebrauchtwarenladen oder auch Secondhandladen kauft und verkauft gebrauchte Waren. Traditionell heißen diese Geschäfte Second-Hand-Shop. Gebrauchte Second Hand Kleidung ist günstiger als Neuware und bietet trotzdem eine gute Qualität. Dies liegt daran, dass bei der Gewinnung von gebrauchter Bekleidung aus dem Textilkreislauf, aufgrund von hoher Effizienz in der Logistik und der Verarbeitung, ein hohes Maß an Kosten eingespart werden kann.
Wenn Eltern ihr Kind durch eine Fehlgeburt oder Totgeburt verlieren, gehört dies zum Traurigsten, was ihnen widerfahren kann. Sie haben sich auf ein langes Leben mit ihm eingestellt und müssen nun nach kurzer Zeit Abschied nehmen – ein tiefer Einschnitt in ihre Lebensgeschichte. Wenden Sie sich in dieser Zeit gern vertrauensvoll an eine Hebamme.
Die Entscheidung für oder gegen eine Schwangerschaft ist in den letzten Jahrzehnten scheinbar planbarer geworden. Frauen und Männer können entscheiden, ob und zu welchem Zeitpunkt sie Eltern werden möchten. So entscheiden sich heute mehr Menschen gegen ein Leben mit Kindern, andere verschieben die Familienplanung auf spätere Jahre oder wählen die Einkindfamilie.
Ob und wann Frauen und Männer Familie planen, hängt von vielen Faktoren ab. Arbeitsplatzsicherheit, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, finanzielle Absicherung, eine verlässliche Partnerschaft, die innere Stabilität und nicht zuletzt die innere Bereitschaft für eine Schwangerschaft spielen bei der Realisierung des Kinderwunsches eine große Rolle.
Auch wenn ein Paar eine Schwangerschaft plant, muss der Kinderwunsch nicht sofort in Erfüllung gehen. Fruchtbarkeit ist nichts Unveränderliches. Umweltfaktoren, gesunde Lebensführung, körperliche und seelische Faktoren können Einfluss nehmen.
Weibliche Genitalverstümmelung (Female Genital Mutilation – FGM) ist eine schwere Menschenrechtsverletzung und Ausdruck von Unterdrückung, Demütigung, Inbesitznahme und ökonomischer Verwertung von Mädchen und Frauen. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) definiert weibliche Genitalverstümmelung wie folgt: „FGM umfasst alle Praktiken, bei denen das äußere weibliche Genital teilweise oder vollständig entfernt wird sowie andere medizinisch nicht begründete Verletzungen am weiblichen Genital. “Weibliche Genitalverstümmelung ist die Manifestation eines frauenfeindlichen Systems, in dem Mädchen und Frauen nicht gleichberechtigt, selbstbestimmt und frei sind, sondern dazu verpflichtet und gezwungen, ihrer Familie zu dienen”.
Ca. 25% der betroffenen Mädchen und Frauen sterben entweder während der Genitalverstümmelung oder an den Folgen. Weibliche Genitalverstümmelung wird in der Regel ohne Betäubung durchgeführt, sodass die Mädchen extreme Schmerzen erleiden und nach dem Eingriff meist hochgradig traumatisiert sind. Je nach Typ und Praktik sind verschiedene Komplikationen und Folgen verbreitet: wie z.B. Blutverlust, Infektionen (z.B. HIV/AIDS), Wucherungen, Fistelbildung, chronische Schmerzen, Schwierigkeiten beim Urinieren und Menstruieren, Inkontinenz, Unfruchtbarkeit, hohes Geburtsrisiko für Mutter und Kind und weitere gynäkologische Probleme. Zu den möglichen psychischen Folgen gehören unter anderem Angststörungen, Schlaflosigkeit, Posttraumatische Störungen, Konzentrationsschwäche, Depressionen und Traumata. Besonders die Infibulation (Zunähen nach der Beschneidung) hat schwerwiegende Konsequenzen, da das Abheilen der Wunde hier nur für kurze Zeit erwünscht ist und das Mädchen sowohl zu Beginn ihrer Ehe als auch bei und nach jeder Geburt “geöffnet“ wird und die Wunde neu verheilen muss.