Kindertagespflege ist eine gesetzlich anerkannte Betreuungsform und ist bis zum dritten Lebensjahr gleichrangig zu der Betreuung in einer Kindertageseinrichtung. Sie bietet Kindern vor allem in den ersten Lebensjahren eine familiennahe Betreuung, bei der die individuellen Bedürfnisse besonders berücksichtigt werden können. Der kleine überschaubare Rahmen von bis zu fünf Tageskindern, bietet zum einen eine bedürfnisorientierte- und entwicklungsangemessene Förderung, zum anderen können erste Gruppenerfahrungen und soziales Lernen erlebt werden. Die Kindertagespflege zeichnet sich durch eine hohe zeitliche Flexibilität aus, sodass die Betreuungsbedarfe spezifisch auf das Erwerbsleben der Familien abgestimmt werden können. Auch die ergänzende Betreuung zur Kindertageseinrichtung oder zur Schule ist für Kinder bis 14 Jahren im Rahmen der Kindertagespflege möglich.
Eine Kindertagespflegeperson, die sich fachlich, persönlich und gesundheitlich eignet, braucht geeignete Räume und eine Pflegeerlaubnis des Fachbereiches Kinder, Jugend und Familie des Landkreis Heidekreis. Die Kindertagespflege ist in verschiedenen Varianten möglich – im Heidekreis wird sie in Form der herkömmlichen Kindertagespflege, Betreuung der Tageskinder im Haushalt der Kindertagespflegeperson, als Kinderbetreuerin und im Betreuungssetting in einer Großtagespflegestelle angeboten.
Qualifikation
Im Heidekreis muss eine Kindertagespflegeperson mindestens einen Qualifizierungskurs in der Kindertagespflege über 160 Stunden erfolgreich absolviert haben. Der Qualifizierungskurs orientiert sich am Curriculum des Deutschen Jugend Instituts (DJI). Eine abgeschlossene Ausbildung als Erzieher/Erzieherin oder Sozialpädagoge/Sozialpädagogin kann für die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson anerkannt werden. Im Einzelfall kann auch die Ausbildung als Sozialassistent/Sozialassistentin in oder zu Kinderpfleger/zur Kinderkrankenpflegerin anerkannt werden. Zusätzlich muss eine Kindertagespflegeperson regelmäßig Kurse in der „Ersten Hilfe für Bildung und Betreuungseinrichtungen“ belegen und eine Einweisung zum Infektionsschutzgesetz beim Gesundheitsamt besuchen. Die Kindertagespflegepersonen müssen sich regelmäßig fortbilden und an den Vernetzungstreffen, die von den Mitarbeiter:innen der Sozialraumarbeit organisiert werden, teilnehmen.
Vertretung
Um eine verlässliche Betreuung auch im Urlaubs- oder Krankheitsfall einer Kindertagespflegeperson zu gewährleisten, hat der Heidekreis verschiedene Vertretungssettings initiiert und gefördert. Eine Kindertagespflegeperson (KTPP) hat selbst keine Kinder in der Betreuung und vertritt bis zu 3 KTPP. Die Vertretungskraft hält regelmäßig Kontakt zu der Kindergruppe und betreut im Vertretungsfall im Hause der KTP. Es wird ein Vertretungsstützpunkt bereitgehalten. Die dort tätige KTPP bietet für mehrere KTPP eine Vertretung an. Um den Kontakt zu halten, besuchen die unterschiedlichen KTPP regelmäßig den Vertretungsstützpunkt, bzw. die Vertretungskraft sucht die KTPP in ihrem Haushalt auf, um den Kontakt zu den Tageskindern aufzubauen und zu erhalten. Im Vertretungsfall wird im Vertretungsstützpunkt oder in der Kindertagespflegestelle betreut.
Die Kindertagespflege ist eine gesetzlich anerkannte Betreuungsform und ist bis zum dritten Lebensjahr gleichrangig zu der Betreuung in einer Kindertageseinrichtung. Sie bietet Kindern vor allem in den ersten Lebensjahren eine familiennahe Betreuung, bei der die individuellen Bedürfnisse besonders berücksichtigt werden können.
Der kleine überschaubare Rahmen von bis zu fünf Tageskindern, bietet zum einen eine bedürfnisorientierte- und entwicklungsangemessene Förderung, zum anderen können erste Gruppen- erfahrungen und soziales Lernen erlebt werden. Die Kindertagespflege zeichnet sich durch eine hohe zeitliche Flexibilität aus, sodass die Betreuungsbedarfe spezifisch auf das Erwerbsleben der Familien abgestimmt werden können. Auch die ergänzende Betreuung zur Kindertageseinrichtung oder zur Schule ist für Kinder bis 14 Jahren im Rahmen der Kindertagespflege möglich. Eine Kindertagespflegeperson, die sich fachlich, persönlich und gesundheitlich eignet, braucht geeignete Räume und eine Pflegeerlaubnis des Fachbereiches Kinder, Jugend und Familie des Landkreis Heidekreis.
Die Kindertagespflege ist in verschiedenen Varianten möglich – im Heidekreis wird sie im Form der herkömmlichen Kindertagespflege, Betreuung der Tageskinder im Haushalt der Kindertagespflegeperson, als Kinderbetreuerin und im Betreuungssetting in einer Großtagespflegestelle angeboten.
Kinderbetreuer/ Kinderbetreuerinnen
Die Kindertagespflegeperson betreut die Kinder im Haushalt der Eltern. Dabei dürfen auch mehrere Kinder aus diesem Haushalt betreut werden. Eine Pflegeerlaubnis ist für die Räumlichkeiten nicht erforderlich. Die Eltern sind die Arbeitgeber weil die Kindertagespflegeperson von den Eltern weisungsabhängig ist, daher stellen die Eltern die Kindertagespflegeperson an.
Großtagespflege
In einer Großtagespflegestelle werden im Zusammenschluss von zwei Kindertagespflegepersonen bis zu zehn Tageskinder zeitgleich in extra angemieteten Räumen betreut. Die Betreuung findet in kleinen Gruppen statt die in der Regel altersentsprechend zusammengesetzt sind und somit vielfältige Lern- und Kommunikationsmöglichkeiten bieten. Durch die überschaubare Anzahl der anwesenden Kinder besteht eine gewisse Auswahl an Spielpartnern die erste soziale Erfahrungen ermöglichen. Jedes Tageskind ist dennoch einer Kindertagespflegeperson zugeordnet die als konstante Bezugsperson den Kindern Verlässlichkeit bietet.
Die Vermittlung von Kindertagespflegepersonen liegt im Zuständigkeitsbereich der Mitarbeiter:innen der Sozialraumarbeit. Aus diesem Grund werden einzelne Kontaktadressen von Kindertagespflegepersonen nicht im Familienwegweiser aufgelistet.
Die Beratung und Vermittlung erfolgt im Heidekreis durch die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Sozialraumarbeit. Hier kann mit den Eltern gemeinsam die passgenaue Betreuung für das jeweilige Kind erarbeitet werden. Aus diesem Grund werden einzelne Kontaktadressen von Kindertagespflegepersonen nicht im Familienwegweiser aufgelistet.
Kosten
Ein Kind, dass das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Ältere Kinder werden vorrangig in einer Kindertageseinrichtung betreut oder besuchen die Schule. Ergänzend kann auch hier die Kindertagespflege gewählt werden.
Die Förderung von Kindern in Kindertagespflege wird im Heidekreis bei der Fachgruppe Wirtschaftliche Jugendhilfe beantragt. Der folgenden Tabelle lässt sich der Kostenbeitrag entnehmen, den Eltern nach Netto-Einkommen gestaffelt leisten müssen, wenn das Kind in der Kindertagespflege betreut wird.
Stufen Jahresnettoeinkommen gemäß § 12 der Satzung Kostenbeitrag je Betreuungsstunde
bis 15.000,- € –> 0,00 €
15.001 € bis 20.000 € –> 0,60 €
20.001 € bis 25.000 € –> 1,00 €
25.001 € bis 30.000 € –> 1,60 €
30.001 € bis 35.000 € –> 1,90 €
35.001 € bis 40.000 € –> 2,30 €
40.001 € bis 45.000 € –> 2,60 €
ab 45.001 € 2,90 €
Die Eltern vereinbaren mit der Kindertagespflegeperson individuell den Betreuungsumfang.