Liegen Anzeichen auf eine anzunehmende Kindeswohlgefährdung vor, ist folgender Verfahrensweg/ Verfahrensablauf einzuhalten:
1. Beobachten und Dokumentieren
2. Einschätzen der beobachteten und dokumentierten Sachverhalte
3. Beteiligung der Kinder und Jugendlichen sowie deren Eltern
Die insoweit erfahrene Fachkraft wurde mit Einführung des § 8a SGB VIII im Jahre 2005 als verbindlicher Standard in der Kinderschutzarbeit für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter freier Träger der Jugendhilfe zur Qualifizierung der Risikoeinschätzung bei einer möglichen beziehungsweise tatsächlichen Kindeswohlgefährdung eingeführt.
Stand heute haben
einen Anspruch auf eine Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft. Diese Beratung dient einer fachlich qualifizierten Einschätzung von Anhaltspunkten für eine mögliche Kindeswohlgefährdung. Sie soll der Ratsuchenden oder dem Ratsuchenden Handlungssicherheit geben. Die Beratung erfolgt anonymisiert und die Entscheidung über weitere Schritte verbleibt bei der ratsuchenden Person.
Für eine Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft stehen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner im Heidekreis zur Verfügung.
Die Meldung einer Kindeswohlgefährdung sollte nur objektive, tatsächlich beobachtete Tatsachen und Geschehnisse wiedergegeben. Als Fachkraft gemäß § 4 KKG haben Sie einen Rechtsanspruch auf die Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung, solange das Kindeswohl nicht akut und unmittelbar gefährdet ist.
Sollte die Beratung zu dem Ergebnis führen eine Meldung zu tätigen, ist für eine offizielle Meldung an den Bezirkssozialdienst möglichst der Meldebogen des Heidekreises zu nutzen. Der Meldebogen sollte gemeinsam mit der insoweit erfahrenen Fachkraft bearbeitet werden und möglichst per Post, Fax oder verschlüsselter E-Mail an:
In dringenden Fällen kann parallel zur schriftlichen Meldungseingabe auch eine telefonische Meldung abgegeben werden. Dies ist von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 08.00 – 16.30 Uhr sowie am Freitag von 08.00 – 12.00 Uhr unter
In akuten und bedrohlichen Notlagen außerhalb der Sprechzeiten der Kreisverwaltung wenden Sie sich bitte an den Kinder- und Jugendnotdienst (Rufbereitschaft) unter der Telefonnummer 05191/ 9271112 (Rettungsleitstelle) oder an die Polizei unter der Telefonnummer 110.