Unter “Kinder- und Jugendschutz” wird eine Vielzahl von Regelungen und Maßnahmen verstanden, die dazu beitragen, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen. Junge Menschen haben Anspruch auf eine gesunde geistige, körperliche und psychische Entwicklung sowie auf Schutz vor körperlicher und seelischer Vernachlässigung, Misshandlung und vor sexuellem Missbrauch.
Mögliche Gefährdungen sind in den unterschiedlichsten Lebensbereichen vorhanden, wie z.B. durch Alkohol-, Tabak- und Drogenkonsum, Sekten und Psychogruppen, Extremismus in jeglicher Form uvm.. Auch die psychischen Auffälligkeiten und Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen in Folge zunehmend unsicherer Lebensbedingungen und starkem Leistungsdruck haben deutlich zugenommen. Als ein Weiteres gilt es der Gewalt von Kindern und Jugendlichen untereinander vorzubeugen, wie beispielsweise Mobbing und Happy Slapping. Auf Grund der rasanten technischen Entwicklung unserer Zeit nehmen auch Gefährdungen im Rahmen der Mediennutzung zu, angefangen bei übermäßigem Konsum von Fernsehen, Internet, Spielekonsolen und co. bis hin zu Cybermobbing, illegalen Downloads und pornografischen Inhalten.
Um den Schutz von Kindern und Jugendlichen in der ordnungsrechtlichen Praxis zu gewährleisten, kooperiert die Jugendpflege des Heidekreises eng mit der Polizei, den Ordnungs-, Gewerbeämtern und den Gemeinden. Es erfolgen, in Zusammenarbeit mit der Polizeiinspektion des Heidekreises und gegebenenfalls den Ordnungsämtern, Kontrollen von Veranstaltungen und Gewerbetreibenden, die Begleitung auch von privat organisierten Festen (zum Beispiel den so genannten Abi-Partys) und Testkäufe im gesamten Landkreis.
Genau so relevant ist die Information, Beratung und Aufklärung von Eltern, Lehrerschaft, Gewerbetreibenden, Behörden, freien Trägern und Vereinen, deren Jugendgruppenleitungen und allen Personen, die vom Jugendschutz-Gesetz (JuSchG) betroffen oder an ihm interessiert sind.
Schon in den ersten Monaten des Lebens beginnen Kinder damit, Kategorien zu bilden. Zum Beispiel unterscheiden sie Lebendiges von Leblosem, Menschen von Tieren, Erwachsene von Kindern und Jungen von Mädchen. Das große Bildungsthema für jedes Kind ist die Frage: Was ist ein Mädchen, was ist ein Junge, und was bin ich?
Auch wenn Eltern sich dessen oft nicht bewusst sind: Entwicklungspsychologische Studien belegen, dass vom ersten Lebenstag an Jungen anders als Mädchen erzogen werden. Mit Mädchen wird z.B. mehr gesungen und gesprochen, Jungen werden mehr zu körperlicher Aktivität angeregt. Moderne Eltern werden das nicht wollen und man kann z.B. durch die Wahl des Spielzeugs dafür sorgen, dass beide Geschlechter einen gleich großen “Spielraum” bekommen und stereotype Einseitigkeiten verhindert werden. Entscheidend ist jedoch, dass Eltern in der Lage sind, sensibel auf die Bedürfnisse des Kindes einzugehen und dass sie ihre eigenen männlichen und weiblichen Verhaltensweisen reflektieren. Denn diese selbst gelebten Geschlechtsrollen wirken modellhaft für Kinder und werden bereits in frühen Jahren übernommen und aus ihnen resultieren auch viele Erwartungen an das Kind.
Das innere Wissen und Empfinden über die eigene geschlechtliche Zugehörigkeit bezeichnet man als Geschlechtsidentität. Die meisten Menschen wissen recht früh, ob sie sich als Junge, Mädchen oder einem weiteren Geschlecht zugehörig fühlen. Manchmal kann sich die Geschlechtsidentität im Lauf des Lebens auch noch verschieben.
Inklusion bedeutet, dass jeder Mensch ganz natürlich dazu gehört. Egal wie du aussiehst, welche Sprache du sprichst oder ob du eine Behinderung hast. Jeder kann mitmachen. Zum Beispiel: Kinder mit und ohne Behinderung lernen zusammen in der Schule. Wenn jeder Mensch überall dabei sein kann, am Arbeitsplatz, beim Wohnen oder in der Freizeit: Das ist Inklusion.
Ziel von Integration ist es, alle Menschen, die dauerhaft und rechtmäßig in unserem Land leben, in die Gesellschaft einzubeziehen. Dabei betrifft Integration uns alle – Alteingesessene ebenso wie Zugewanderte.
„Muss ja!“, würden viele Eltern auf diese Frage antworten. Schließlich muss ausreichend Geld verdient werden, um die Familie zu versorgen. Oft sind dafür zwei Einkommen nötig. Und wer alleinerziehend ist, muss sich ohnehin um das Familieneinkommen und die Kindererziehung gleichzeitig kümmern.
Die meisten Eltern in Deutschland wünschen sich zudem beides: Kinder und Bestätigung im Beruf, ein Familienleben und finanzielle Unabhängigkeit, eine eigene soziale Absicherung, berufliche Entwicklungsmöglichkeiten.
Dieses Lebensmodell ist für viele gleichzeitig doppelte Bereicherung und „Doppelbelastung“, große Freude und viel Arbeit. Mal mehr das eine, mal mehr das andere. Aber egal was gerade überwiegt, es ist fast immer anstrengend.
Die folgenden Links bieten einen Auszug zu den Themen:
Viele junge Menschen können es kaum erwarten, endlich den Autoführerschein zu machen. Mit der Einführung des „Begleiteten Fahrens ab 17“ wurde das Mindestalter für den Führerscheinerwerb der Klassen B und BE auf 17 Jahre gesenkt. Gleichzeitig besteht jedoch die Auflage bis zum 18. Geburtstag den Pkw nur in Begleitung einer, in der Prüfbescheinigung namentlich eingetragenen Person, zu führen.
Die Erziehung und Sorge für ein Kind nehmen in erster Linie die Eltern wahr. Mitunter können jedoch ergänzende Hilfen des Staates bei der Erziehung notwendig werden.
Die Hilfe wird zwar den Eltern gewährt, sie orientiert sich jedoch an den Interessen des Kindes oder der/des Jugendlichen. Das heißt, das Kind oder die/der Jugendliche muss an den sie/ihn betreffenden Entscheidungen beteiligt werden. Angeboten werden unter anderem
Darüber hinaus entscheidet das Jugendamt über die Gewährung von Eingliederungshilfe und Hilfe für junge Volljährige und gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder.
Die Jugendarbeit ist ein eigenständiger Teil der Jugendhilfe. Sie nimmt die Erziehungs- und Bildungsaufgaben nach § 11 des Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) – Kinder- und Jugendhilfe (KJHG) wahr und tritt für die Anliegen und Interessen junger Menschen in der Öffentlichkeit ein. Die Jugendarbeit soll jungen Menschen ihre Mitverantwortung in der Gesellschaft verdeutlichen, sie zu mehr Selbstbestimmung befähigen und ihnen soziales Engagement näher bringen. Sie stärkt die Fähigkeit der jungen Menschen zu eigenverantwortlichem Handeln, indem sie an ihren Interessen anknüpft und sie mitbestimmen lässt.
Lernen findet nicht nur in der Schule statt, sondern auch an vielen außerschulischen Lernorten. Mit dem Jugendhof Idingen verfügt der Heidekreis über eine vorbildlich ausgestattete Bildungsstätte, die Kindern und Jugendlichen eine Vielzahl von Angeboten der kreativen, politischen, sozialen, gesundheitlichen, kulturellen, naturkundlichen und technischen Bildung anbietet. Ausgerichtet an den Methoden der Jugendarbeit stoßen diese Angebote auf eine breite Resonanz und erfreuen sich großer Beliebtheit.
Mit dem Programm JUGEND STÄRKEN hat sich das Jugendamt zudem den Jugendlichen angenommen, die nicht bzw. nicht mehr mit den herkömmlichen Angeboten der Jugendsozialarbeit erreichbar sind, um auch ihnen die gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen.
Jugendwerkstatt “Tu Wat” – Eine Einrichtung für arbeitssuchende Jugendliche und junge Erwachsene. Aller Anfang ist schwer, deshalb coachen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter junge Menschen zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen beim Übergang von der Schule ins Berufsleben. Zur Zielgruppe gehören junge Menschen, (15 bis 27 Jahre) aus dem gesamten Landkreis Heidekreis, die aufgrund ihrer schulischen und persönlichen Situation zunächst kaum eine Chance haben, in den Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt integriert zu werden. Das “Tu Wat” versteht sich als Einrichtung für arbeitslose junge Menschen, die bereit sind, an ihrer Situation etwas zu verändern. Der nachträgliche Erwerb des Hauptschulabschlusses ist hier ebenso möglich wie die Absolvierung der Schulpflicht.
Kinder und Jugendliche verbringen in der Regel einen großen Teil ihres Tages in der Schule und sind anschließend mit Hausaufgaben oder Lernen beschäftigt. Häufig erzählen sie, was am Tag vorgefallen ist, was der/die Lehrer/Lehrerin getan hat oder was es im Sportunterricht Neues gab. Bleiben derartige Berichte aus oder merken Sie als Elternteil, dass Ihr Kind keine Zeit mehr für Hausaufgaben oder Lernen aufwendet, liegt irgendetwas im Argen. Gründe für ein plötzliches Desinteresse können selbstverständlich immer durch pubertäres Verhalten bedingt sein, häufig sind sie aber im Schulalltag zu finden. Versuchen Sie durch Gespräche herauszufinden, was in Ihrem Kind vorgeht: Herrscht Gewalt in der Schule, gibt es ein Problem mit Drogen oder hat Ihr Kind Angst vor einem Lehrer oder den Mitschülern?
In jedem Fall bedeuten Schulprobleme emotionalen Dauerstress für alle Betroffenen. Die Schüler – und sicher auch ihre Eltern – geraten schnell in einen Teufelskreis, indem die Sorgen und der Erwartungs- sowie Leistungsdruck die Probleme noch verstärken. Einfühlungsvermögen, Verständnis und Akzeptanz der Persönlichkeit des Kindes dagegen stärken bei allen Schulproblemen das Selbstvertrauen. Ein offener Dialog unter den Betroffenen kann einer Entspannung der Situation dienen. Entscheidend ist der gute Kontakt zwischen Schule und Eltern (Sorgeberechtigten).
Die Pubertät ist eine entscheidende Entwicklungsphase, die im Allgemeinen zwischen dem 10. und 16. Lebensjahr beginnt und einige Jahre dauert. Du bist kein Kind mehr und willst es auch nicht mehr sein. Du veränderst dich. Und nicht nur dein Körper verändert sich, sondern auch deine Gefühle, dein Denken und deine Beziehungen. Diese Veränderungen geschehen bei der einen früher, bei dem anderen später. Der Körper entscheidet, wann die Pubertät beginnt. Der Auslöser dafür sind hormonelle Veränderungen, die die sichtbaren körperlichen Veränderungen wie die ersten Pickel und Härchen und die spürbaren Änderungen in deinen Gefühlen und Denken mit sich bringen.
Oft werden die Freunde sehr wichtig, andere Bezugspersonen werden unwichtiger. Du bildest dir über vieles eine neue Meinung und interessierst dich jetzt vielleicht für ganz andere Dinge. Deine Sichtweisen finden nicht immer und überall Gefallen, und die Grenzen, die dir als Jugendlicher noch gesetzt sind, sind lästig. Der Weg ins Erwachsenensein wird von dir selbst mitgestaltet, dennoch können und müssen Eltern, Lehrer und andere erwachsene Bezugspersonen dir auf diesem Weg weiter Orientierung bieten.
Schulpflicht
Alle Kinder, die bis zu einem festen Stichtag das sechste Lebensjahr vollendet haben, werden mit Beginn des folgenden Schuljahres schulpflichtig. Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können jüngere Kinder in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Schulpflichtige Kinder, die körperlich, geistig oder in ihrem sozialen Verhalten noch nicht genügend entwickelt sind, können um ein Jahr zurückgestellt werden. Sie können verpflichtet werden, zur Förderung ihrer Entwicklung einen Schulkindergarten zu besuchen.
Unter Schulverweigerung wird ein wiederkehrendes oder länger anhaltendes und in der Regel unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht verstanden. Auch gelegentliches Schwänzen kann Schulverweigerung sein.
Wenn man Alkohol und Nikotin als Drogen mitzählt, sind diese beiden Suchtmittel am leichtesten verfügbar und werden deshalb am häufigsten konsumiert. Unter den illegalen Drogen spielt Cannabis weiterhin eine wichtige Rolle, erst mit größerem Abstand folgen dann Amphetamine, Ecstasy, LSD oder halluzinogene Pilze. Generell werden Suchtmittel konsumiert, um einen positiven Rausch zu erleben, abzuschalten oder – heutzutage immer mehr von Bedeutung – auch leistungsfähig und “online” zu sein.
Seit dem 1.4. regelt das Cannabisgesetz den Umgang mit Cannabis. Für unter 18-Jährige ist der Konsum, Besitz und Handel weiterhin nicht erlaubt! Auch die Abgabe von Cannabis an Minderjährige ist weiterhin strafbar und wird strafrechtlich streng verfolgt.
Auch wenn der einmalige Gebrauch nicht zu einer Abhängigkeit führt, so sind doch die schädlichen Wirkungen und die Gefahren seelischer und körperlicher Folgen – einschließlich einer Suchtentwicklung – bei jungen Menschen besonders groß. Alkohol und Nikotin könnten als Einstiegsdrogen wirken. Insgesamt sind die (Aus-)Wirkungen von Drogen aller Art bei Kindern und Jugendlichen wesentlich stärker als bei Erwachsenen.
Sexualität oder Sexualerziehung wird nicht erst mit der Pubertät ein entscheidendes Thema, sie erstreckt sich über das ganze Leben, von der Geburt eines Menschen angefangen bis zu seinem Tod. Das Sexualverhalten eines Menschen ist zudem durch die Eltern und frühkindlichen Erfahrungen geprägt. Des Weiteren beeinflussen auch religiöse Vorstellungen und soziale und kulturelle Herkunft die eigene Überzeugung, Wertvorstellungen und Anschauungen hinsichtlich der Sexualität. Sexualität ist Teil der Persönlichkeit eines jeden Menschen und zeigt, ob wir mit unserem Körper im Einklang sind, wie wir das andere Geschlecht wahrnehmen und in welcher Beziehung wir zu anderen Menschen stehen.
Kinder brauchen in ihrer sexuellen Entwicklung elterliche Begleitung und Förderung, die ihrem Alter und ihren Lebensbedürfnissen angemessen sind. Kinder müssen lernen Gefahrensituationen zu erkennen und den Mut haben, sich zu wehren und Hilfe zu holen. Dafür brauchen sie Selbstwertgefühl und Selbstbewusstsein. Als Eltern können Sie viel dafür tun, um Ihr Kind selbstbewusst und stark zu machen. So kann es sich gegen sexuelle Grenzverletzungen, Übergriffe und Missbrauch wehren und frühzeitig Hilfe holen.
In Deutschland leben mehr als 2 Millionen Kinder bis zu 18 Jahren mit alkoholabhängigen Eltern und etwa 30 000 mit Eltern, die von illegalen Drogen abhängig sind. Kinder von Eltern, die von anderen Abhängigkeiten betroffen sind, sind hier noch nicht eingerechnet.
Abhängigkeit in Form von Sucht kann alle Eltern und Bezugspersonen von Kindern treffen. Süchte werden nicht sofort ausgeprägt, sondern sie schleichen sich allmählich ein. Süchtig werden kann man nach bestimmten Substanzen (stoffgebundene Süchte), aber es gibt auch verhaltensabhängige Süchte, die nicht stoffgebunden sind.
Von Sucht spricht man, wenn eine Person ein bestimmtes Verhalten nicht mehr kontrollieren kann.
Die häufigsten stoffgebundenen Süchte bestehen in der Abhängigkeit von Alkohol, illegalen Drogen oder Medikamenten (z. B. Schlafmittel, Benzodiazepine). Es gibt aber auch Menschen, die süchtig danach sind einzukaufen, Glücks- oder Computerspiele zu spielen oder zu arbeiten (stoffungebundene Süchte). Charakteristisch ist, dass sie immer mehr Zeit mit diesen Tätigkeiten verbringen, auch wenn sie merken, dass das nicht gut für sie ist und schlimme (z. B. gesundheitliche und/oder finanzielle) Folgen hat. Das Leben dreht sich immer stärker um die Sucht und andere Bereiche (z. B. Familie, Arbeit oder auch Freunde) werden vernachlässigt.
Suchtbelastete Eltern glauben häufig, dass sie sich soweit im Griff haben, dass die Kinder von ihrer Abhängigkeit nichts merken. Aber das täuscht. Sucht ist eine Familienkrankheit, die alle Familienmitglieder belastet. Schon kleine Kinder spüren den Druck und die Anspannung, die in suchtbelasteten Familien vorherrschen. Auch der Versuch, die Sucht zu verstecken oder nach außen zu vertuschen führt dazu, dass die Kinder sich in ihren sozialen Kontakten kontrollieren und verstellen müssen.
Sucht z. B. bei Eltern und anderen Sorgeberechtigten bedeutet immer, dass sie in ihrer Aufmerksamkeit für die Kinder eingeschränkt sind. Die Sucht steht im Vordergrund und gefährdet die adäquate Versorgung und Förderung der Kinder.
Daher ist es wichtig für betroffene Eltern, dass sie sich ihre Sucht eingestehen, sich über Möglichkeiten der Hilfe informieren und letztendlich diese auch in Anspruch nehmen.
Hausaufgaben sind zunächst einmal Sache des Kindes. Gerade Eltern, die es gut meinen, müssen lernen loszulassen. Es ist wichtig, dass Lernende für ihre Hausaufgaben zunehmend selbst Verantwortung übernehmen. Sie müssen lernen, Aufgaben selbstständig zu lösen. Eltern, die ihrem Kind in bester Absicht alles abnehmen und sich ständig in seine Arbeit einmischen, tun ihm nichts Gutes. Sie nehmen ihm die Chance, auf etwas selbst Erreichtes stolz zu sein. Untersuchungen zeigen, dass ein Zuviel an elterlicher Hilfe und Kontrolle die Leistungsentwicklung verschlechtert.
Auf der anderen Seite kann elterliche Unterstützung bei den Hausaufgaben durchaus hilfreich sein. Dies gilt insbesondere am Schulanfang, wenn es darum geht, sich die nachmittägliche Arbeit zu organisieren. Aber auch später freuen sich Kinder oft, wenn ihre Eltern Interesse an ihren Aufgaben zeigen und ihre Lernfortschritte anerkennen. Eine elterliche Unterstützung kann beispielsweise dann hilfreich sein, wenn das Kind längere Zeit krank war, einen Wohnortswechsel hinter sich hat, mit einem bestimmten Thema oder Fach nicht zurechtkommt oder eine langfristige Hausaufgabe zu erledigen hat. Grundschulkinder sollten dann (je nach Bundesland und Schule) nicht länger als etwa eine halbe bis eine ganze Stunde täglich an ihren Hausaufgaben arbeiten.
Klavierunterricht, Tennis, Ballett, Kindergeburtstag, Kunst AG und jeden Tag Hausaufgaben – manche Kinder haben einen Terminkalender, der mit dem eines Managers vergleichbar ist. Viele Termine müssen nicht unbedingt Stress bedeuten. Stress entsteht vor allem dann, wenn Termine mit Ängsten und Sorgen – z.B. durch zu hohe Anforderungen – zu tun haben. Bei Kindern lassen sich drei Quellen als Hauptursache für Stress nennen:
Symptome für Stress sind meist körperliche Beschwerden wie häufige Kopf- und Bauchschmerzen oder Einschlafstörungen. Manche Kinder werden auch lust- und antriebslos, können sich nicht konzentrieren oder haben keinen Appetit. Um Stresssituationen vorzubeugen, sollten Eltern ihren Kindern helfen, sich auf ihre Stärken zu besinnen. Dadurch lernt das Kind, mit Problemen umzugehen und sich von ihnen nicht so stark verunsichern zu lassen.
Nicht jeder Tag sollte verplant werden. Lassen Sie dem Kind mindestens zwei freie Nachmittage in der Woche, an denen es sich an einen ruhigen Ort zurückziehen kann, Zeit zum Spielen hat oder Verabredungen in eigener Regie treffen kann. Viele Kinder entspannen sich besonders gut nach ausgiebigem Toben und bei einer schönen Gute-Nacht-Geschichte. Eltern sollten als Vorbild dienen, um ihrem Kind zu zeigen, wie man Ruhe und Erholung einsetzt, um mit Anforderungen besser zurecht zu kommen.
In Gaststätten, Verkaufsstellen und allgemein in der Öffentlichkeit gilt: Die Abgabe (Verkauf, Weitergabe) von Tabakwaren und anderen nikotinhaltigen Erzeugnissen und deren Behältnissen an Kinder und Jugendliche ist verboten. Auch der Konsum von Tabakwaren und anderen nikotinhaltigen Erzeugnissen darf unter 18-Jährigen nicht gestattet werden. Automaten müssen technisch so ausgestattet sein, dass eine Entnahme von Tabakwaren und anderen nikotinhaltigen Erzeugnissen und deren Behältnissen durch unter 18-Jährige nicht möglich ist. Kindern und Jugendlichen dürfen im Versandhandel keine Tabakwaren oder andere nikotinhaltigen Erzeugnisse und deren Behältnisse angeboten noch im Wege des Versandhandels abgegeben werden. Diese Verbote gelten nicht nur für nikotinhaltige, sondern auch für nikotinfreie E-Zigaretten und E-Shishas.
Alkoholische Getränke wie Bier, Wein oder Sekt (auch Mischgetränke) dürfen an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nicht abgegeben werden und deren Verzehr darf unter 16-Jährigen nicht gestattet werden. Die Abgabe von anderen alkoholischen Getränken wie Schnaps, Likör, Grappa, Wodka, Alkopops, Mixgetränke wie Cola/Rum oder alkoholhaltige Lebensmittel wie Weinbrandbohnen an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten.
Für Tabak- und Alkoholprodukte besteht in Kinos ein Werbeverbot vor 18 Uhr.
Bei Ermittlungs- und/oder Strafverfahren gegen Jugendliche (14-17 Jährige) oder Heranwachsende (18-20 Jährige), die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, wird von den Jugendgerichten automatisch die Jugendgerichtshilfe zur Unterstützung des Jugendlichen oder Heranwachsenden und deren Erziehungsberechtigten bzw. Familienangehörigen herangezogen.
Ein Fachteam, bestehend aus Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, informiert, berät, begleitet und unterstützt junge straffällige Menschen, bzw. solche, die einer Straftat beschuldigt werden, während des Strafverfahrens. Außerdem prüfen sie, ob die Strafverfolgung wirklich notwendig ist oder ob es andere Möglichkeiten zum Strafverfahren gibt.