Verliert eine Person ihre Wohnung, z.B. aufgrund einer Räumungsklage, und besteht keine anderweitige Wohnmöglichkeit, ist die jeweilige Gemeinde als Ordnungsbehörde dafür zuständig, im Rahmen der sogenannten Gefahrenabwehr dieser Person eine Unterkunft (Obdach) anzubieten.
Wenn zur Wohnungslosigkeit weitere soziale Schwierigkeiten hinzukommen, entsteht ein sozialrechtlicher Hilfebedarf (§§ 67 ff. SGB XII). Diese sozialen Schwierigkeiten können eine große Bandbreite aufweisen, von psychischen Problemen und Drogen- und Alkoholmissbrauch über eine Verschuldungssituation bis hin zu Gewalterfahrungen und weiteres mehr. In diesen Fällen entsteht ein Anspruch auf die Hilfe, die zur Überwindung dieser Situation notwendig ist. Erbracht werden diese Hilfen zum einen in ambulanter Form wie Tagesaufenthalten und Beratungsstellen sowie zum anderen in stationären Einrichtungen und ggfs. daran anschließender nachgehender Hilfe.
In Niedersachsen gibt es mit 67 Beratungsstellen und 35 Tagesaufenthalten ein flächendeckendes Angebot an ambulanten Hilfen. Zusätzlich gibt es über 1.300 Plätze in stationären Einrichtungen und 10 Beratungsstellen der nachgehenden Hilfe sowie 38 Tagesaufenthalte.
Finanzielle Krisen- und Notsituationen können unter sehr verschiedenen Umständen und aus unterschiedlichen Gründen entstehen. Oft treffen mehrere Faktoren zusammen, etwa Arbeitslosigkeit, plötzliche Krankheit, Trennung, Scheidung. Aber auch mangelnde Kenntnis im Umgang mit Geld und Konsumwünschen oder eine unzureichende Aufklärung und Beratung können eine Rolle spielen. Leicht kann es dann zu Schulden oder einer Überschuldung kommen: Das monatliche Einkommen reicht dauerhaft nicht mehr aus, um die fixen Lebenshaltungskosten sowie fällige Raten und Rechnungen zu bezahlen. Bei vielen Menschen löst diese Situation Existenzängste aus oder macht sogar krank. Wer in Zahlungsschwierigkeiten steckt, sollte deshalb rechtzeitig etwas gegen eine drohende Überschuldung tun.
Kinder sind von einer dauerhaften, finanziellen Notlage besonders betroffen: Sie haben geringere Teilhabechancen am gesellschaftlichen Leben, schlechtere Gesundheits- und Entwicklungschancen sowie geringere Entfaltungsmöglichkeiten. Deshalb gibt es in Niedersachsen und bundesweit zahlreiche Hilfen für Familien, Alleinstehende mit Kindern oder Schwangere in Not.
Eine Schuldnerberatungsstelle unterstützt Sie dabei, einen Weg aus der Schuldenfalle zu finden. Dabei steht im Vordergrund, dass Ihre Einnahmen und Ausgaben wieder in ein ausgewogenes Verhältnis gebracht werden und dass Sie sich so schnell wie möglich mit Ihren Gläubigern einigen, ohne dass es zu einem Gerichtsverfahren kommt. Wenn Sie überschuldet sind oder einen sozialen Abstieg befürchten, können Sie sich an Ihr Jobcenter, Ihr Sozialamt, ,Ihre Kommune oder eine anerkannte Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle wenden.