In den ersten Tagen nach der Geburt erleben viele Mütter Stimmungsschwankungen. Von einem Moment auf den anderen kann die Stimmung umschlagen. Glücksgefühle wechseln sich ab mit Traurigkeit und Niedergeschlagenheit. Körperlich wird der sogenannte „Baby-Blues“ oder „Wochenbett-Blues“ durch den starken und plötzlichen Hormonabfall nach der Geburt ausgelöst. Schlafmangel und auch die Unsicherheit in der völlig neuen Lebenssituation können das Babyglück zusätzlich trüben. Aber auch das intensive und oft erschöpfende Geburtserlebnis will erst einmal verarbeitet werden.
Es kann ein paar Tage dauern, bis der “Baby-Blues” vergeht. Oft helfen Ruhe, Fürsorge und Unterstützung durch den Partner/ die Partnerin und/oder andere nahestehende Menschen. Bleiben Traurigkeit und Antriebsarmut länger bestehen, kann dies ein Anzeichen für eine Wochenbett-Depression sein. Zur Behandlung ist dann Hilfe von Fachkräften erforderlich.
Die Erziehung und Sorge für ein Kind nehmen in erster Linie die Eltern wahr. Mitunter können jedoch ergänzende Hilfen des Staates bei der Erziehung notwendig werden.
Die Hilfe wird zwar den Eltern gewährt, sie orientiert sich jedoch an den Interessen des Kindes oder der/des Jugendlichen. Das heißt, das Kind oder die/der Jugendliche muss an den sie/ihn betreffenden Entscheidungen beteiligt werden. Angeboten werden unter anderem
Darüber hinaus entscheidet das Jugendamt über die Gewährung von Eingliederungshilfe und Hilfe für junge Volljährige und gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder.
Wenn man Alkohol und Nikotin als Drogen mitzählt, sind diese beiden Suchtmittel am leichtesten verfügbar und werden deshalb am häufigsten konsumiert. Unter den illegalen Drogen spielt Cannabis weiterhin eine wichtige Rolle, erst mit größerem Abstand folgen dann Amphetamine, Ecstasy, LSD oder halluzinogene Pilze. Generell werden Suchtmittel konsumiert, um einen positiven Rausch zu erleben, abzuschalten oder – heutzutage immer mehr von Bedeutung – auch leistungsfähig und “online” zu sein.
Seit dem 1.4. regelt das Cannabisgesetz den Umgang mit Cannabis. Für unter 18-Jährige ist der Konsum, Besitz und Handel weiterhin nicht erlaubt! Auch die Abgabe von Cannabis an Minderjährige ist weiterhin strafbar und wird strafrechtlich streng verfolgt.
Auch wenn der einmalige Gebrauch nicht zu einer Abhängigkeit führt, so sind doch die schädlichen Wirkungen und die Gefahren seelischer und körperlicher Folgen – einschließlich einer Suchtentwicklung – bei jungen Menschen besonders groß. Alkohol und Nikotin könnten als Einstiegsdrogen wirken. Insgesamt sind die (Aus-)Wirkungen von Drogen aller Art bei Kindern und Jugendlichen wesentlich stärker als bei Erwachsenen.
In Deutschland leben mehr als 2 Millionen Kinder bis zu 18 Jahren mit alkoholabhängigen Eltern und etwa 30 000 mit Eltern, die von illegalen Drogen abhängig sind. Kinder von Eltern, die von anderen Abhängigkeiten betroffen sind, sind hier noch nicht eingerechnet.
Abhängigkeit in Form von Sucht kann alle Eltern und Bezugspersonen von Kindern treffen. Süchte werden nicht sofort ausgeprägt, sondern sie schleichen sich allmählich ein. Süchtig werden kann man nach bestimmten Substanzen (stoffgebundene Süchte), aber es gibt auch verhaltensabhängige Süchte, die nicht stoffgebunden sind.
Von Sucht spricht man, wenn eine Person ein bestimmtes Verhalten nicht mehr kontrollieren kann.
Die häufigsten stoffgebundenen Süchte bestehen in der Abhängigkeit von Alkohol, illegalen Drogen oder Medikamenten (z. B. Schlafmittel, Benzodiazepine). Es gibt aber auch Menschen, die süchtig danach sind einzukaufen, Glücks- oder Computerspiele zu spielen oder zu arbeiten (stoffungebundene Süchte). Charakteristisch ist, dass sie immer mehr Zeit mit diesen Tätigkeiten verbringen, auch wenn sie merken, dass das nicht gut für sie ist und schlimme (z. B. gesundheitliche und/oder finanzielle) Folgen hat. Das Leben dreht sich immer stärker um die Sucht und andere Bereiche (z. B. Familie, Arbeit oder auch Freunde) werden vernachlässigt.
Suchtbelastete Eltern glauben häufig, dass sie sich soweit im Griff haben, dass die Kinder von ihrer Abhängigkeit nichts merken. Aber das täuscht. Sucht ist eine Familienkrankheit, die alle Familienmitglieder belastet. Schon kleine Kinder spüren den Druck und die Anspannung, die in suchtbelasteten Familien vorherrschen. Auch der Versuch, die Sucht zu verstecken oder nach außen zu vertuschen führt dazu, dass die Kinder sich in ihren sozialen Kontakten kontrollieren und verstellen müssen.
Sucht z. B. bei Eltern und anderen Sorgeberechtigten bedeutet immer, dass sie in ihrer Aufmerksamkeit für die Kinder eingeschränkt sind. Die Sucht steht im Vordergrund und gefährdet die adäquate Versorgung und Förderung der Kinder.
Daher ist es wichtig für betroffene Eltern, dass sie sich ihre Sucht eingestehen, sich über Möglichkeiten der Hilfe informieren und letztendlich diese auch in Anspruch nehmen.
Jedes Kind hat das Recht auf gewaltfreie Erziehung
Väter und Mütter wollen ihren Kindern gute Eltern sein, ihnen Zuwendung geben, sie fördern und beschützen. Sicher gibt es Auseinandersetzungen zwischen Eltern, doch die Kinder sollten erleben, dass Eltern sich streiten und wieder vertragen. In manchen Familien mündet ein Streit in Gewalt. Die meisten Kinder, die häusliche Gewalt miterleben, schämen sich für das Verhalten ihrer Eltern. Das macht es ihnen schwer, sich jemandem anzuvertrauen. Außerdem lastet auf ihnen oft ein enormer Druck, denn sie müssen Aufgaben übernehmen, denen das Opfer nicht mehr gewachsen ist. Damit sind Kinder überfordert.
Kinder fühlen sich schuldig für das, was zu Hause passiert. Ihnen muss deutlich gemacht werden, dass sie für das Verhalten ihrer Eltern nicht verantwortlich sind. Sie orientieren sich an dem, was ihre Eltern ihnen vorleben. Wenn sie Gewalt erleben, wird diese zur Normalität. Sie lernen, dass Gewalt zur Durchsetzung eigener Interessen „normal“ ist. Sie lernen nicht, dass es in Konfliktsituationen auch positive Verhaltensalternativen gibt. Im Erwachsenenalter wiederholt sich für diese Kinder oft das Erlebte, nämlich die Ausübung bzw. die Erduldung von Gewalt. Kinder brauchen daher qualifizierte Unterstützung bei der Bewältigung ihrer Gewalterfahrungen. Dies erfolgt z. B. durch Fachberatung in Jugendämtern, durch Erzieherinnen in Frauenhäusern und/oder spezielle Angebote von Traumazentren für Kinder und Jugendliche.
Häusliche Gewalt
Hilfe für betroffene Frauen
Damit von Gewalt betroffenen Frauen besser geholfen wird, hat das Bundesfrauenministerium zusammen mit Kooperationspartnern die Initiative “Stärker als Gewalt” gestartet. Ihr Ziel ist, dass mehr betroffene Frauen ihre Scham überwinden und sich zur Wehr setzen. Die Initiative ist Teil des Aktionsprogrammes “Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen” der Bundesregierung.
Mit dem Hilfetelefon “Gewalt gegen Frauen” gibt es unter der kostenlosen Telefonnummer 08000/116 016 Unterstützung und Hilfe bei allen Formen von Gewalt gegen Frauen. Neben den betroffenen Frauen können sich auch Angehörige, Freunde und Menschen aus dem sozialen Umfeld sowie Fachkräfte an das Hilfetelefon wenden. Das Hilfetelefon ist rund um die Uhr erreichbar, die Beratung ist vertraulich, kostenlos und wird auf Deutsch und in 17 weiteren Sprachen angeboten.
Eine Trennung oder Scheidung ist traurig, häufig emotional und belastend – sowohl für die betroffenen Kinder als auch für die Eltern. Mit einer Trennung der Eltern ist in der Regel eine Auflösung der bisherigen Familie verbunden. Es findet eine Neuorientierung statt. Das Elternpaar trennt sich, die Elternschaft bleibt bestehen.
Oft können Beziehungsprobleme vor, während und nach einer Trennung durch kompetente Hilfe von außen gelöst werden. Eltern haben Anspruch auf kostenlose Beratung und können umfangreiche und unbürokratische Hilfe bei einer Erziehungsberatung, Eheberatung oder Familienberatung beim Jugendamt oder freien Trägern bekommen. Nutzen Elternpaare frühzeitig Beratungsangebote, können möglicherweise Konflikte gelöst und Trennungen vermieden werden. Auch in der Trennungsphase kann die Beratung dazu führen, gemeinsame konstruktive Lösungen zu finden, um den Interessen des Kindes zu entsprechen und es ihm zu ermöglichen, eine stabile und sichere Bindung zu beiden Elternteilen beizubehalten beziehungsweise aufzubauen.
Wenn der Partner oder die Partnerin stirbt, wenn Papa oder Mama oder sogar beide Eltern plötzlich nicht mehr da sind, bricht für die Hinterbliebenen oft eine Welt zusammen. Nach dem ersten Schock folgt die schmerzliche Zeit des Trauerns und jeder – Sohn oder Tochter, Partner oder Partnerin – muss nach Wegen suchen, die diese traurige Welt zunächst lebbar machen und schließlich aus ihr hinausführen.
Trauerbegleitung und Unterstützung in dieser schwierigen Zeit bieten verschiedene Organisationen und Beratungsstellen an. Die Trauerbegleitung richtet sich an alle, die einen nahestehenden Menschen durch Tod verloren haben.
Für arbeitslose Jugendliche orientiert sich die Jugendberufshilfe an dem Grundsatz, junge Menschen in Ihrer Entwicklung zu fördern und zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit zu erziehen. Sie verfolgt somit einen ganzheitlichen Ansatz der Persönlichkeitsentwicklung. Im Mittelpunkt der Angebote der Jugendberufshilfe steht die soziale Integration.
Im Projekt JUGEND STÄRKEN und der Jugendwerkstatt TuWat werden junge Menschen bei der schulischen und beruflichen Ausbildung und der Eingliederung in die Arbeitswelt unterstützt.
Verliert eine Person ihre Wohnung, z.B. aufgrund einer Räumungsklage, und besteht keine anderweitige Wohnmöglichkeit, ist die jeweilige Gemeinde als Ordnungsbehörde dafür zuständig, im Rahmen der sogenannten Gefahrenabwehr dieser Person eine Unterkunft (Obdach) anzubieten.
Wenn zur Wohnungslosigkeit weitere soziale Schwierigkeiten hinzukommen, entsteht ein sozialrechtlicher Hilfebedarf (§§ 67 ff. SGB XII). Diese sozialen Schwierigkeiten können eine große Bandbreite aufweisen, von psychischen Problemen und Drogen- und Alkoholmissbrauch über eine Verschuldungssituation bis hin zu Gewalterfahrungen und weiteres mehr. In diesen Fällen entsteht ein Anspruch auf die Hilfe, die zur Überwindung dieser Situation notwendig ist. Erbracht werden diese Hilfen zum einen in ambulanter Form wie Tagesaufenthalten und Beratungsstellen sowie zum anderen in stationären Einrichtungen und ggfs. daran anschließender nachgehender Hilfe.
In Niedersachsen gibt es mit 67 Beratungsstellen und 35 Tagesaufenthalten ein flächendeckendes Angebot an ambulanten Hilfen. Zusätzlich gibt es über 1.300 Plätze in stationären Einrichtungen und 10 Beratungsstellen der nachgehenden Hilfe sowie 38 Tagesaufenthalte.
Kidstime bietet einen geschützten Rahmen, in dem sich Familien in offener Atmosphäre zu den Themen psychischer Erkrankungen austauschen können. Kidstime nutzt die Möglichkeiten der Multifamilientherapie und unterstützt Austausch innerhalb der Familien, zwischen unterschiedlichen Familien und generationenübergreifend – nicht zuletzt machen die Teilnehmenden die Erfahrung „in einem Boot zu sitzen“ und finden oftmals Wege aus schambesetzter Isolation.
Kidstime bietet neben der Psychoedukation und einem Austausch in der Gruppe vielfältige kreative Ausdrucksmöglichkeiten, insbesondere im Theater- und Rollenspiel zu selbst entwickelten Themen entlang des roten Fadens der elterlichen psychischen Erkrankung. Erfrischungen, Snacks und gemeinsames Pizza-Essen sind ebenfalls im Programm.
Wir versprechen Vertraulichkeit. Sie und Ihre Kinder entscheiden, ob und mit wem von unserem Team Sie über Ihre Themen sprechen möchten. Die Bedürfnisse Ihres Kindes stehen für uns im Mittelpunkt. Sorgen zum Thema Kindeswohl nehmen wir sehr ernst und suchen in diesem Fall das direkte Gespräch mit Ihnen. Natürlich dürfen Sie Fachkräfte Ihres Vertrauens mitbringen, um den Einstieg in die Gruppe zu erleichtern.
Die Trägerschaft der KIDSTIME-Workshops liegt bei der Heidekreis-Klinikum gGmbH und KIDSTIME Deutschland e. V. und wird vom Landkreis Heidekreis finanziert.
Wann und Wo findet KIDSTIME statt? An wen kann ich mich wenden?
Südkreis: Die KIDSTIME-Workshops finden an jedem ersten Freitag im Monat, in der Zeit von 16.00 Uhr bis ca. 18.45 Uhr, im Bewegunsgraum der Lebenshilfe Walsrode e. V., Raum Nr. 102, Von-Stolzenberg-Str. 11, 29664 Walsorde statt.
Für Fragen oder Ihre Anmeldung für den Südkreis wenden Sie sich gern an Frau Alicja Sroda (Kontakt siehe unten).
Nordkreis: Die KIDSTIME-Workshops finden an jedem zweiten Freitag im Monat, in der Zeit von 16.00 Uhr bis ca. 18.45 Uhr, in der Tagesstätte der AWO Trialog, Winsender Str. 34 f, 29614 Soltau statt.
Für Fragen und Anmeldungen für den Nordkreis wenden Sie sich gern an Frau Nadine Deede (Kontakt siehe unten).
Die Verantwortung für eine Familie zu tragen kann außerordentlich anstrengend und für Körper und Psyche sehr belastend sein. Wenn Sie im Zusammenhang mit familiären Belastungen ein erhöhtes Risiko für bestimmte Krankheiten haben oder schon krank sind, haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf stationäre Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen.
Maßnahmen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation für Mütter und Väter, die sogenannten Mutter-/Vater-Kind-Kuren, sind Pflichtleistungen der Krankenkassen. Das bedeutet: Wenn solche Maßnahmen medizinisch notwendig sind, müssen sie von der Krankenkasse bezahlt werden. Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt oder beim Müttergenesungswerk. Gesetzlich Versicherte beantragen die Maßnahme über ihre Krankenkasse. Gesunde Begleitkinder werden bei der Krankenkasse der Mutter beantragt. Behandlungsbedürftige Kinder werden über die Krankenkasse beantragt, bei der sie versichert sind. Die dafür nötigen Antragsunterlagen erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse. Eine solche Kur dauert in der Regel drei Wochen und soll Ihnen helfen, den Alltag besser zu meistern und mit Zuversicht in die Zukunft zu schauen.
Die Grundlage für den Kurantrag ist die medizinische Verordnung (Attest) Dies stellt Ihnen die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt aus. Ist Ihr Kind auch krank, benötigt es ein eigenes Attest.
Bei Ermittlungs- und/oder Strafverfahren gegen Jugendliche (14-17 Jährige) oder Heranwachsende (18-20 Jährige), die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, wird von den Jugendgerichten automatisch die Jugendgerichtshilfe zur Unterstützung des Jugendlichen oder Heranwachsenden und deren Erziehungsberechtigten bzw. Familienangehörigen herangezogen.
Ein Fachteam, bestehend aus Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, informiert, berät, begleitet und unterstützt junge straffällige Menschen, bzw. solche, die einer Straftat beschuldigt werden, während des Strafverfahrens. Außerdem prüfen sie, ob die Strafverfolgung wirklich notwendig ist oder ob es andere Möglichkeiten zum Strafverfahren gibt.
Es kann immer einmal passieren, dass ein Kind stationär im Krankenhaus behandelt werden muss. Dies bedeutet für das Kind wie auch für die Eltern eine Ausnahmesituation. Zu der Angst vor der fremden Umgebung und den möglicherweise schmerzhaften Eingriffen kommt noch Trennungsangst und die Angst vor dem Alleinsein hinzu.
Je jünger ein Kind ist, desto schwieriger ist es, es auf die Situation vorzubereiten, denn es fehlt ihm noch die Einsicht, weshalb eine Behandlung notwendig ist. Ältere Kinder verstehen zwar den Zusammenhang zwischen Krankheit und Aufenthalt im Krankenhaus und weshalb sie ins Krankenhaus müssen, aber auch sie leiden unter der Trennung von den Eltern.
Das erste, das Sie benötigen, ist Zeit für die Pflege Ihres Kindes. Berufstätige Ehepaare sollten die Frage klären, wer bei dem Kind zu Hause oder in der Klinik bleibt. Es müssen ja nicht beide sein und auch sicher nicht zwangsläufig immer die Mütter. Klären Sie Ihre gegenwärtigen Verpflichtungen und besonders die Erwartungen, die Sie an einander haben. Alleinerziehende Elternteile stehen auf den ersten Blick alleine vor der Aufgabe ihr krankes Kind zu pflegen. Fragen Sie rechtzeitig nach, wo Sie soziale Unterstützung mobilisieren können, die Sie selbst entlasten könnte.
Eine behutsame Vorbereitung auf einen Aufenthalt im Krankenhaus kann Ängste des Kindes mindern. Aber auch eigene Ängste müssen bewältigt werden. Kinder sollten nicht erst dann, wenn ein Krankenhausaufenthalt konkret bevorsteht, mit dem Thema Krankenhaus vertraut gemacht werden. Etwa ab dem dritten Lebensjahr können Sie Ihrem Kind vermitteln, was ein Krankenhaus ist und was darin geschieht. Hierdurch kann zumindest die Angst vor dem Unbekannten, Fremden etwas gemildert werden.
Finanzielle Krisen- und Notsituationen können unter sehr verschiedenen Umständen und aus unterschiedlichen Gründen entstehen. Oft treffen mehrere Faktoren zusammen, etwa Arbeitslosigkeit, plötzliche Krankheit, Trennung, Scheidung. Aber auch mangelnde Kenntnis im Umgang mit Geld und Konsumwünschen oder eine unzureichende Aufklärung und Beratung können eine Rolle spielen. Leicht kann es dann zu Schulden oder einer Überschuldung kommen: Das monatliche Einkommen reicht dauerhaft nicht mehr aus, um die fixen Lebenshaltungskosten sowie fällige Raten und Rechnungen zu bezahlen. Bei vielen Menschen löst diese Situation Existenzängste aus oder macht sogar krank. Wer in Zahlungsschwierigkeiten steckt, sollte deshalb rechtzeitig etwas gegen eine drohende Überschuldung tun.
Kinder sind von einer dauerhaften, finanziellen Notlage besonders betroffen: Sie haben geringere Teilhabechancen am gesellschaftlichen Leben, schlechtere Gesundheits- und Entwicklungschancen sowie geringere Entfaltungsmöglichkeiten. Deshalb gibt es in Niedersachsen und bundesweit zahlreiche Hilfen für Familien, Alleinstehende mit Kindern oder Schwangere in Not.
Eine Schuldnerberatungsstelle unterstützt Sie dabei, einen Weg aus der Schuldenfalle zu finden. Dabei steht im Vordergrund, dass Ihre Einnahmen und Ausgaben wieder in ein ausgewogenes Verhältnis gebracht werden und dass Sie sich so schnell wie möglich mit Ihren Gläubigern einigen, ohne dass es zu einem Gerichtsverfahren kommt. Wenn Sie überschuldet sind oder einen sozialen Abstieg befürchten, können Sie sich an Ihr Jobcenter, Ihr Sozialamt, ,Ihre Kommune oder eine anerkannte Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle wenden.