Wenn Sie sich als Privatperson Sorgen um ein Kind machen wenden Sie sich an Fachleute. Es gilt, ein problematisches Erziehungsverhalten von einer Kindeswohlgefährdung im Sinne des Gesetzes zu unterscheiden. Diese Aufgabe übernehmen Fachkräfte. Teilen Sie Ihre Sorge und den Anlass dafür mit. Dabei ist es besonders hilfreich, wenn Sie sich auf Ihre konkreten Beobachtungen beziehen können. Eine Übersicht mit Ansprechpersonen finden Sie unter “Kontakte” am Ende dieses Artikels.
Fachkräfte der öffentlichen oder freien Kinder- und Jugendhilfe müssen nach § 8a SGB VIII nach einem standardisierten Verfahren vorgehen. Befolgen Sie auf jeden Fall das wichtigste Grundprinzip im Kinderschutz – niemals alleine! Sprechen Sie mit Kolleginnen und Kollegen über Ihre Beobachtungen oder Besorgnis und informieren Sie Ihre Leitung. Haben Sie sich im Team beraten und möglicherweise auch die Erziehungsberechtigten sowie das Kind den Jugendlichen oder die Jugendliche mit einbezogen, müssen Sie nun eine insoweit erfahrene Fachkraft (Kinderschutzfachkraft) hinzuziehen – sofern weiterhin gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung vorliegen. Erst nach diesem Schritt können Sie gegebenenfalls das Jugendamt informieren. Ausnahme ist eine akute Kindeswohlgefährdung, die sofortiges Handeln des Jugendamtes notwendig macht.
Wenn Sie in einem anderen Beruf mit Kindern arbeiten gehören Sie zur Berufsgruppe der Berufsgeheimnisträger. Dazu gehören z.B. Ärztinnen und Ärzte, Hebammen und Entbindungspfleger, Lehrerinnen und Lehrer, Psychologinnen und Psychologen, Beraterinnen und Berater (Suchtberatung, Schwangerschaftskonfliktberatung, Ehe- und Lebensberatung). Berufsgeheimnisträgerinnen und -träger sind nach dem Bundeskinderschutzgesetz (§ 4 KKG) angehalten, eine Gefährdung abzuschätzen, die Erziehungsberechtigten mit einzubeziehen und zur Annahme von Hilfen zu motivieren. In diesem Prozess haben sie den gesetzlichen Anspruch auf eine Beratung durch eine Kinderschutzfachkraft. Kann das Kindeswohl durch diese Bemühungen nicht gesichert werden, dürfen Berufsgeheimnisträger das Jugendamt informieren, d. h. sie dürfen Daten weitergeben.
Jugendämter sind zur Aktenführung und Dokumentation verpflichtet. Informationen zu den Melderinnen und Meldern sind vertraulich zu behandeln. Erhält ein Jugendamt Hinweise zu einer Kindeswohlgefährdung, aus denen sich keine gewichtigen Anhaltspunkte ableiten lassen, können diese Sozialdaten gem. § 63 Abs. 1 SGB VIII immer dann gespeichert werden, wenn sie zur weiteren Aufgabenerfüllung benötigt werden. Die Sozialdaten der Melderin oder des Melders können selbst dann gespeichert werden, wenn sie ausdrücklich um Anonymität bitten. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass diese Daten zur weiteren Erfüllung des Schutzauftrages benötigt werden. Dies kann u.a. der Fall sein, wenn man mit der Melderin oder dem Melder erneut in Kontakt treten muss, da die betroffene Familie dem Jugendamt bislang nicht bekannt ist. (Stand der Gesetzestexte 03/2021)
An wen können sich junge Menschen mit ihren Problemen wenden, wenn sie sich alleine gelassen fühlen? Die Hemmschwelle, sich einer Person aus dem näheren Umfeld anzuvertrauen, ist mitunter größer, als sich Hilfe bei Außenstehenden zu holen. Doch welche Anlaufstellen können weiterhelfen? Im Heidekreis gibt es ein vielfältiges Beratungsangebot.
Zu den Aufgaben des Jugendamtes gehört es u.a., Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen. Ein wichtiger Baustein hierfür ist § 8a SGB VIII, der in einer Art To-do-Liste das fachliche Vorgehen im Kinderschutz strukturiert. Droht eine Kindeswohlgefährdung oder liegt diese bereits vor, hat das Jugendamt den Erziehungsberechtigten zu deren Abwendung geeignete öffentliche Hilfen anzubieten, und sofern es zum Schutz Minderjähriger erforderlich ist, das Familiengericht anzurufen. In akuten Gefahrensituationen ist es gem. § 42 SGB VIII befugt, Kinder/Jugendliche auch ohne Zustimmung ihrer Eltern bzw. eine vorherige Familiengerichtsentscheidung in Obhut zu nehmen.
Der Fachbereich Kinder, Jugend, Familie – so heißt das Jugendamt im Heidekreis – unterstützt Eltern und Erziehungsberechtigte bei der Erziehung, Betreuung und Bildung von Kindern und Jugendlichen. Dabei setzt es auf vorbeugende, familienunterstützende Angebote, die dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für Familien zu schaffen. Das Aufgabenspektrum reicht von der Organisation einer qualitätsvollen Kinderbetreuung über die Erziehungsberatung und den Schutz des Kindeswohls bis hin zur Förderung von Angeboten für Jugendliche und zur Schaffung einer kinder- und familienfreundlichen Umwelt. An den Fachbereich Kinder, Jugend, Familie kann sich jeder wenden, insbesondere auch Kinder und Jugendliche, wenn sie Probleme haben oder in Notsituationen sind.
Aufgaben der Fachgruppe Bezirkssozialdienst
Manchmal benötigen Eltern bei Sorgen und Problemen mit Kindern nur einen Rat. Manchmal ist die Situation in der Familie aber auch so verfahren, dass sie allein nicht mehr weiter wissen. In diesen Situationen können sich Familien, Kinder und Jugendliche an den Bezirkssozialdienst wenden. Die Fachkräfte vermitteln in Konfliktsituationen, beraten professionell bei Erziehungsproblemen sowie familienrechtlichen Konflikten und informieren über weitergehende passgenaue Hilfen zur Erziehung oder psychologische Unterstützungsmöglichkeiten. Ein Vertrauensverhältnis aufzubauen und die Bedürfnisse aller Beteiligten zu berücksichtigen, sind wichtige Leitlinien der Arbeit.
Hilfen zur Erziehung
Die Erziehung und Sorge für ein Kind nehmen in erster Linie die Eltern wahr. Mitunter können jedoch ergänzende Hilfen des Staates bei der Erziehung notwendig werden. Die Hilfe wird zwar den Eltern gewährt, sie orientiert sich jedoch an den Interessen des Kindes oder der/des Jugendlichen. Das heißt, das Kind oder die/der Jugendliche muss an den sie/ihn betreffenden Entscheidungen beteiligt werden. Angeboten werden unter anderem
Darüber hinaus entscheidet das Jugendamt über die Gewährung von Eingliederungshilfe und Hilfe für junge Volljährige und gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder.
Die Erziehungsberatungsstelle Soltau ist eine Einrichtung des Heidekreises, die von Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen (bis zum Alter von 27 Jahren), Eltern und anderen Sorgeberechtigten sowie von pädagogischen Fachkräften in Anspruch genommen werden kann. Die Beratung ist kostenfrei und freiwillig. Sie erfolgt unabhängig von Konfession und Nationalität der Ratsuchenden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht. Die Erziehungsberatungsstelle Soltau bietet Beratung an für Familien, Eltern, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in schwierigen Erziehungs- und Lebenssituationen. Beratung erfolgt zum Beispiel
Wir stehen in erster Linie Eltern zur Seite, haben aber auch ein Angebot für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im pädagogischen Bereich (Schulen, Kindergärten etc.) und ein offenes Ohr für alle, die sich Sorgen um ein Kind machen (Großeltern, Nachbarn, Freunde etc.).
Wir sind ein multiprofessionelles Team aus Diplom-Psychologinnen/Psychologischen Psychotherapeutinnen und Dipl. Sozialpädagogen/Dipl. Sozialpädagoginnen.
Die vertrauliche Geburt ist ein Hilfsangebot für schwangere Frauen, die ihre Schwangerschaft geheim halten möchten. Gründe hierfür sind oft als besonders schwierig empfundene Lebenssituationen und/oder eine Gefahr für das eigene Wohlergehen. Das Gesetz, auf dem die vertrauliche Geburt beruht, trat am 1. Mai 2014 in Kraft. Es schafft die Basis, Kinder unter einer geschützten Identität und mit medizinischer Hilfe sicher zur Welt zu bringen. Zugleich bietet das Gesetz den beteiligten Schwangerschaftsberatungsstellen, Jugendämtern, Krankenhäusern und Hebammen eine rechtssichere Handlungsgrundlage. Jeder vertraulichen Geburt ist grundsätzlich eine Beratung durch eine Schwangerschaftsberatungsstelle vorangestellt.
Um die vertrauliche Geburt in Anspruch zu nehmen, offenbart die Frau ihre wahre Identität nur einmalig der zuständigen Beraterin einer Schwangerschaftsberatungsstelle. Die Beraterin ist gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Schwangere wählt dann ein Pseudonym für sich und kann auch den Vornamen des Kindes bestimmen. Die Beraterin nimmt die Angaben zur Identität der Schwangeren in einem Herkunftsnachweis auf, der nach der Geburt des Kindes in einem versiegelten Umschlag an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) geschickt und dort sicher verwahrt wird. Abgesehen von der Beraterin der Schwangerschaftsberatungsstelle kennt keine beteiligte Stelle die wahre Identität der Schwangeren. Alle anderen Einrichtungen, Behörden und Personen kennen nur das von der Schwangeren gewählte Pseudonym.
Wendepunkte ist die Fachberatungsstelle gegen Sexuelle Gewalt der Erziehungsberatungsstelle Soltau für den Heidekreis. Angeboten werden Beratung und Unterstützung bei erlebter oder vermuteter sexueller Gewalt für
Wir arbeiten vertraulich und kostenfrei!
„Kein Zeitpunkt ist für die Entwicklung eines Kindes so wichtig, wie die Schwangerschaft und das erste Lebensjahr. Hier wird der Grundstein gelegt für ein gesundes und glückliches Leben“ (Quelle: Stark machen für die Schwächsten – Stiftung eine Chance für Kinder).
Hier im Landkreis Heidekreis stehen Ihnen mit den selbständig tätigen Fachkräften aus den “Frühen Hilfen” aktuell 3 Familienhebammen und 3 Familien-, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen zur Seite, die Sie in dieser schönen und oft auch sehr belastenden Zeit begleiten können.
Die Fachkräfte der Frühen Hilfen sind speziell ausgebildet, Sie in allen Belangen und bei besonderen Belastungen rund um Ihr Kind zu unterstützen und Sie als Mutter, als Vater oder Familie zu stärken. Dabei helfen Ihnen die Fachkräfte Ihr Baby zu verstehen und seine Bedürfnisse zu erkennen. Alle Fragen rund um die Entwicklung, Ernährung und die Gesundheit Ihres Kindes im 1. Lebensjahr können Themen der gemeinsamen Arbeit sein.
Wenn Sie das Gefühl haben, dies könnte Ihnen und Ihrem Baby guttun, wenden Sie sich bitte an die Netzwerkkoordination “Frühe Hilfen” des Landkreis Heidekreis. Für die Elternarbeit steht der Anfragebogen zum Angebot der “Frühen Hilfen” mehrsprachig zur Verfügung. Gern können Sie sich auch unverbindlich beraten lassen.
Im Jahre 2003 hat der Landkreis – zunächst in Form von Modellprojekten – damit begonnen, neue Wege im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe zu beschreiten. Aufgrund der positiven Erfahrungen werden diese erfolgreichen Angebote bereits seit 2006 kreisweit vorgehalten und von den Menschen im Heidekreis erfreulich gut angenommen.
Ziel sind insbesondere:
Die Beratung erfolgt für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene, Eltern, Familien und Fachkräfte bei Fragen zum Erziehungsalltag und in schwierigen Lebenssituationen. Zeitnah, vertraulich und auf Wunsch auch bei Ihnen zu Hause. Die Beratungen sind für alle offen und unterliegen der Schweigepflicht.
Wir beraten und informieren Eltern und Alleinerziehende zur Kindertagespflege und Kinderbetreuung. Hinzu kommt die Vermittlung und Beratung von qualifizierten Kindertagespflegepersonen für Kinder von 0-14 Jahren und die Beratung von Bürgerinnen und Bürger, die in der Kindertagespflege tätig sein wollen.
Sprechen Sie uns gerne an oder vereinbaren Sie einen Termin.
Weibliche Genitalverstümmelung (Female Genital Mutilation – FGM) ist eine schwere Menschenrechtsverletzung und Ausdruck von Unterdrückung, Demütigung, Inbesitznahme und ökonomischer Verwertung von Mädchen und Frauen. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) definiert weibliche Genitalverstümmelung wie folgt: „FGM umfasst alle Praktiken, bei denen das äußere weibliche Genital teilweise oder vollständig entfernt wird sowie andere medizinisch nicht begründete Verletzungen am weiblichen Genital. “Weibliche Genitalverstümmelung ist die Manifestation eines frauenfeindlichen Systems, in dem Mädchen und Frauen nicht gleichberechtigt, selbstbestimmt und frei sind, sondern dazu verpflichtet und gezwungen, ihrer Familie zu dienen”.
Ca. 25% der betroffenen Mädchen und Frauen sterben entweder während der Genitalverstümmelung oder an den Folgen. Weibliche Genitalverstümmelung wird in der Regel ohne Betäubung durchgeführt, sodass die Mädchen extreme Schmerzen erleiden und nach dem Eingriff meist hochgradig traumatisiert sind. Je nach Typ und Praktik sind verschiedene Komplikationen und Folgen verbreitet: wie z.B. Blutverlust, Infektionen (z.B. HIV/AIDS), Wucherungen, Fistelbildung, chronische Schmerzen, Schwierigkeiten beim Urinieren und Menstruieren, Inkontinenz, Unfruchtbarkeit, hohes Geburtsrisiko für Mutter und Kind und weitere gynäkologische Probleme. Zu den möglichen psychischen Folgen gehören unter anderem Angststörungen, Schlaflosigkeit, Posttraumatische Störungen, Konzentrationsschwäche, Depressionen und Traumata. Besonders die Infibulation (Zunähen nach der Beschneidung) hat schwerwiegende Konsequenzen, da das Abheilen der Wunde hier nur für kurze Zeit erwünscht ist und das Mädchen sowohl zu Beginn ihrer Ehe als auch bei und nach jeder Geburt “geöffnet“ wird und die Wunde neu verheilen muss.
Jedes Kind hat das Recht auf gewaltfreie Erziehung
Väter und Mütter wollen ihren Kindern gute Eltern sein, ihnen Zuwendung geben, sie fördern und beschützen. Sicher gibt es Auseinandersetzungen zwischen Eltern, doch die Kinder sollten erleben, dass Eltern sich streiten und wieder vertragen. In manchen Familien mündet ein Streit in Gewalt. Die meisten Kinder, die häusliche Gewalt miterleben, schämen sich für das Verhalten ihrer Eltern. Das macht es ihnen schwer, sich jemandem anzuvertrauen. Außerdem lastet auf ihnen oft ein enormer Druck, denn sie müssen Aufgaben übernehmen, denen das Opfer nicht mehr gewachsen ist. Damit sind Kinder überfordert.
Kinder fühlen sich schuldig für das, was zu Hause passiert. Ihnen muss deutlich gemacht werden, dass sie für das Verhalten ihrer Eltern nicht verantwortlich sind. Sie orientieren sich an dem, was ihre Eltern ihnen vorleben. Wenn sie Gewalt erleben, wird diese zur Normalität. Sie lernen, dass Gewalt zur Durchsetzung eigener Interessen „normal“ ist. Sie lernen nicht, dass es in Konfliktsituationen auch positive Verhaltensalternativen gibt. Im Erwachsenenalter wiederholt sich für diese Kinder oft das Erlebte, nämlich die Ausübung bzw. die Erduldung von Gewalt. Kinder brauchen daher qualifizierte Unterstützung bei der Bewältigung ihrer Gewalterfahrungen. Dies erfolgt z. B. durch Fachberatung in Jugendämtern, durch Erzieherinnen in Frauenhäusern und/oder spezielle Angebote von Traumazentren für Kinder und Jugendliche.
Häusliche Gewalt
Hilfe für betroffene Frauen
Damit von Gewalt betroffenen Frauen besser geholfen wird, hat das Bundesfrauenministerium zusammen mit Kooperationspartnern die Initiative “Stärker als Gewalt” gestartet. Ihr Ziel ist, dass mehr betroffene Frauen ihre Scham überwinden und sich zur Wehr setzen. Die Initiative ist Teil des Aktionsprogrammes “Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen” der Bundesregierung.
Mit dem Hilfetelefon “Gewalt gegen Frauen” gibt es unter der kostenlosen Telefonnummer 08000/116 016 Unterstützung und Hilfe bei allen Formen von Gewalt gegen Frauen. Neben den betroffenen Frauen können sich auch Angehörige, Freunde und Menschen aus dem sozialen Umfeld sowie Fachkräfte an das Hilfetelefon wenden. Das Hilfetelefon ist rund um die Uhr erreichbar, die Beratung ist vertraulich, kostenlos und wird auf Deutsch und in 17 weiteren Sprachen angeboten.